Lieferung elektrischer Energie für ztn Neckar-Franken 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 144 452 221
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hardheim
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 74736
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ztn-neckar-franken.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für ztn Neckar-Franken 2022
Lieferung von 2 460 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2022.
Ztn Neckar-Franken
Breitenau 3
74736 Hardheim
Die für das Lieferjahr 2022 erwartete Jahresmenge beträgt rd. 2 460 MWh elektrische Energie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2019).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR/a.
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A3
Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5
Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 – Anlage Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre.
Anlage C – Entwurf Erdgaslieferungsvertrag
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).