Anmietung von Schienenfahrzeugen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abellio.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Schienenfahrzeugen
Es sollen für einen Zeitraum von bis zu neun Wochen, beginnend ab 21.3.2021, elektrische Triebzügefür den Einsatz im Stuttgarter Netz, Los 1, angemietet werden, die die notwendigen technisch-betrieblichen Anforderungen gemäß II.2.4) erfüllen.
Stuttgart
Es sollen für einen Zeitraum von bis zu 9 Wochen, beginnend ab 21.3.2021, elektrische Triebzüge für den Einsatz im Stuttgarter Netz, Los 1, angemietet werden, die die folgenden technisch-betrieblichen Vorgabenerfüllen:
— Elektrische Triebzüge mit Inbetriebnahmegenehmigung für Einsatz auf dem übergeordneten deutschen Netz,
— Höchstgeschwindigkeit mind. 140 km/h,
— Zugbeeinflussung PZB,
— Zugfunk GSM-R,
— Mindestens 11 Triebzüge mit einer Länge von höchstens 68 m wegen verfügbarer Bahnsteignutzlängen und Abstellgleislängen, Kapazitäten: mind. 200 Sitzplätze inkl. 1. Klasse,
— 4 Triebzüge mit einer Länge von höchstens 37 m wegen verfügbarer Bahnsteignutzlängen und Abstellgleislängen, Kapazitäten: mind. 100 Sitzplätze inkl. 1. Klasse,
— Alle Fahrzeuge müssen frei untereinander kuppelbar sein (bis zu Vierfachtraktion),
— Maximale Zeit für Zugvereinigung: 4 min (Zeit von Ankunft des später ankommenden Zugteils bis zur Abfahrbereitschaft des gekuppelten Zugverbands inkl. Rangierzeiten),
— Maximale Zeit für Zugflügelung: 2 min (Zeit von Ankunft des Zugverbands bis zur Abfahrt des vorderen Zugteils) bzw. 3 min (Zeit von Ankunft des Zugverbands bis zur Abfahrt des hinteren Zugteils),
— Fahrzeuge müssen von Triebfahrzeugführern nach TfV Klasse A+B mit Baureihenausbildung 425/426 oder 8442 ohne zusätzliche Ausbildung bedient werden können,
— Mindestens 1 geschlossenes WC-System je Fahrzeug, WC muss rollstuhlfahrergeeignet sein,
— Fahrzeuge müssen über Einrichtungen für optische und akustische Fahrgastinformation verfügen,
— Eignung für die Bedienung von Bahnsteighöhen von 38 cm bis 76 cm,
— Halterschaft und Instandhaltung durch Vermieter,
— zur Vermeidung übermäßigen Überführungsaufwands soll die Instandhaltung möglichst in einem Werk am befahrenen Netz durchgeführt werden (Stuttgarter Netz, Los 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von Schienenfahrzeugen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Der Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 GWB zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland