TUB – Verlagerung Therapiebereiche – Gerüstarbeiten BT 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.MN01-1120-01 / 123-20 (200)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TUB – Verlagerung Therapiebereiche – Gerüstarbeiten BT 4
Gewerk:
100.MN[removed] Gerüstarbeiten BT 4.
BG Klinik Tübingen
Schnarrenbergstraße 95
72076 Tübingen
Gerüstarbeiten im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, in Krankenhauseinrichtungen. Nicht zu bearbeitende Gebäudeteilbereiche (Verwaltung, Labor, For-schungseinrichtung, Physiotherapieschule) bleiben während der Ausführung in Betrieb.
Arbeits- und Schutzgerüste für Abbrucharbeiten:
— 2 020 m2 Fassadengerüst DIN EN 12810-1, 2 kN/m2, SW06, 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 4040 m2Wo Vorhaltung,
— 41 m Überbrückung Systemgitterträger 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 82 mWo Vorhaltung,
— 95 m Belagverbreiterung mit Konsole, B 30 cm, 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 190 mWo Vorhaltung,
— 440 m Belagverbreiterung mit Konsole, B 60 cm, 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 880 mWo Vorhaltung,
— 235 m Dachfanggerüst DIN 4420-1, Schutzwand aus Netzen, 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 470 mWo Vorhaltung,
— 450 m2 Gerüstbekleidung mit Planen, 900 m2Wo Vorhaltung,
Nachträglicher Um- und Ausbau von Gerüsten nach Bedarf,
Arbeits- und Schutzgerüste für Rohbau-, Dach-, Montage-, Fassadenarbeiten und WDVS:
— 3 620 m2 Fassadengerüst DIN EN 12810-1, 2 kN/m2, SW06, 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 51 075 m2Wo Vorhaltung,
— 350 m zusätzl. Seitenschutz, 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 2100 mWo Vorhaltung,
— 86 m Überbrückung Systemgitterträger 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 1 341 mWo Vorhaltung,
— 760 m Belagverbreiterung mit Konsole, B 30 cm, 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 11 770 mWo Vorhaltung,
— 20 m Belagverbreiterung mit Konsole, B 60 cm, 4 Wo. Grundeinsatzzeit, 340 mWo Vorhaltung,
— 845 m2 Gerüstbekleidung mit Planen, 10 140 m2Wo Vorhaltung,
Nachträglicher Um- und Ausbau von Gerüsten nach Bedarf,
— 265 m3 Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, flächenorientiert, 3 kN/m2, 13 250 m3Wo Vorhaltung,
— 1 St. Treppenaufgang 2-läufig, H 16-17m, Lauf-B 0,5-0,75m, H 2 m, 50 StWo Vorhaltung,
— 15 m Passantenschutz, Fußgängertunnel, Gerüstbelag + Folie,
— 1 St. Personen- und Materialaufzug, Förderhöhe 17 m, 5 Haltestellen, Traglast 2 000 kg, 24 m/min, Fahrkorb-GF 6-8 m2, 50 StWo Vorhaltung+Instandhaltung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. VHB Bund-Formblatt 124,
— Mitgliedschaften bei der Berufsgenossenschaft.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit andere Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
— Erklärung zur Ausführung mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Leistungen. (in den letzten 5 Jahren),
— die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHD775 elektronisch einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD775
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).