Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvbawue.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Versorgung der entsprechend der, nach der TestV anspruchsberechtigen Personen innerhalb der Eigeneinrichtungen der KVBW (= Notfallpraxen, Fieberambulanten und Abstrichstellen sowie die Verwaltungsstandorte in Baden-Württemberg).
Reutlingen, Haldenhaustr. 11
72770 Reutlingen
Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests:
— Mindestbestellmenge 40 000 SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests,
— Maximalbestellmenge 240 000 SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Sicherstellung des Praxisbetriebes in den Eigeneinrichtungen der KVBW und zur Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Verpflichtungen entsprechend der Corona-TestV besteht ein akuter Bedarf an SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen zu neuen Schnelltest-Abnahmeformen am Markt, besteht zwischenzeitlich die Möglichkeit, Schnelltests zu beziehen, bei welchen sich der Abstrich auf den vorderen Nasenraum begrenzt. Diese Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests, welche die Möglichkeit zur Entnahme von Testmaterial durch einen geringfügigeren Eingriff am Patienten bietet und vergleichbar valide Ergebnisse hinsichtlich der Sensitivität und Spezifität ausweist. Demzufolge ist eine Anpassung des Leistungsgegenstandes erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de