Fahrleitung Pflugmühle VE8 Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2021-0003_TEs_2021_Orl1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrleitung Pflugmühle VE8
Bau einer Fahrleitungsanlage.
D-Stuttgart-Möhringen
— Herstellen einer Hochkettenfahrleitung (355 m 2-gleisig) mit Auslegern an zylindrisch abgesetzten Stahlrohrmaste,
— Anpassung der Fahrleitungsanlage im Bereich Bestand und Neubau,
— Demontage Bestandsfahrleitung.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister des Unternehmensstandortes
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied derBietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Sowie eine Erklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Baubeginn ab 2010
Erforderliche Angaben zu den Referenzen:
— Bezeichnung des Objekts,
— Name des Auftraggebers,
— Netto-Auftragssumme ggfs. getrennt nach Arge-Anteil und Nachunternehmeranteil.
Zusätzliche Angaben:
Nachweis über ein geeignetes und bei der SSB zugelassenes Zweiwegefahrzeug der Kategorie C (Baugleis) und Kategorie B (gesperrtes Betriebsgleis).
Bürgschaften für Vertragserfüllung und Mängelansprüche gemäß den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen
Zahlung gemäß § 16 VOB/B
Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straßenbahnen AG, Schockenriedstr. 50, 70565 Stuttgart, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden.
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Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zuerfolgen.
Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscherSprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.