Bahnlager Fabrikat FAG für Fahrwerk Straßenbahnfahrzeug
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6214650
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnlager Fabrikat FAG für Fahrwerk Straßenbahnfahrzeug
Gegenstand ist die Belieferung mit 2 verschiedenen Bahnlager-Typen für den Zeitraum August 2021 bis April 2022.
Lieferung von jeweils 200 Stück
Zylinder-Rollenlager FAG 574332M32AX GTN
Zylinder-Rollenlager FAG 574333M32AX GTN.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die nachfolgenden Bedarfe über eine Rahmenvereinbarung im Zuge eines EU-Vergabeverfahrens auszuschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt für die oben genannten Lagertypen eine Interimsvergabe durchzuführen. Die Interimsvergabe soll nur für einen Übergangszeitraum vergeben werden, um zukünftig ein EU-Vergabeverfahren vorbereiten und durchführen zu können. Die Reichweite des zu bestellenden Materials beträgt ca. 9 Monate. Die Interimsvergabe ist zur Gewährleistung der unterbrechungsfreien kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich von Verkehrsleistungen (Straßenbahn) zwingend.
In der Vorbereitung der Vergabe hat sich gezeigt, dass das Material teilweise eine Lieferfrist von ca. 6 bis 8 Monaten aufweist, allerdings werden Ersatzlieferungen für Teile des Materials bereits im August 2021 benötigt.
Zur Abstimmung der technischen Spezifikationen des Materials waren umfangreiche Recherchen und Abstimmungen auch mit externen Dritten notwendig, die eine zeitliche Verzögerung der Vorbereitung der Vergabe verursacht haben. Auch handelt es sich um Material für die eine umfassende Expertise notwendig ist, die personell nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
Es können des Weiteren nur exakt die baugleichen Bahnlager eingebaut werden, da sonst die kompletten Fahrzeugkomponenten nicht mehr dem genehmigten Bauzustand entsprechen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]