Neubeschaffung einer Unterflur-Radsatz-Drehmaschine (URD) Referenznummer der Bekanntmachung: 055-20-E13
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung einer Unterflur-Radsatz-Drehmaschine (URD)
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH ist ein Verkehrsunternehmen, das im Rhein-Neckar-Raum in den Großstädten Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen am Rhein den öffentlichen Personennahverkehr, sowie die fünf mit den meterspurigen Stadtbahnstrecken verbundenen
Eisenbahnstrecken von Mannheim-Käfertal nach Heddesheim, von Mannheim-Käfertal nach
Weinheim, von dort nach Heidelberg-Handschuhsheim und von Mannheim Kurpfalzbrücke nach Heidelberg (Oberrheinische Eisenbahn) sowie von Bad Dürkheim nach Ludwigshafen-Oggersheim (Rhein-Haardtbahn), betreibt.
Die Hauptwerkstatt der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH befindet sich in der Möhlstraße 27 in 68165 Mannheim.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt für die Profilbearbeitung der Radsätze aller nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) betriebenen Schienenfahrzeuge in der Hauptwerkstatt zwei Unterflur-Radsatz-Drehmaschinen.
Da durch zunehmenden Verschleiß bereits abgekündigter mechanischer Baugruppen der Steuerung und ihrer Komponenten die erforderliche Verfügbarkeit einer der beiden vorgehaltenen Maschinen nicht mehr ausreichend sichergestellt ist, soll die Unterflur-Radsatz-Drehmaschine [URD] der Firma Hegenscheidt, Typ 106 T CNC durch eine neue ersetzt werden.
Geänderte technische Anforderungen, Datenübertragung von Radsatzmessdaten ins SAP-System und die Notwendigkeit einer Fernwartungsfunktion sind weitere Beweggründe für die Beschaffung.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers
in 68165 Mannheim
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Probebetrieb und Endabnahme einer Unterflur-Radsatz-Drehmaschine für die Fahrwerksabteilung der Hauptwerkstatt der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beiliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung.
Verlängerungsoptionen Wartung.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit einer vergleichbaren Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit 2 bis 4 vergleichbaren Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit fünf oder mehr vergleichbaren Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit insbesondere im Hinblick auf Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderungen (Bsp. Messunsicherheiten), Volumen, Ausführungszeitraum und Aktualität von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber dargelegten Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert.
— 5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Referenz als sehr gut,
— 4 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als gut,
— 3 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als befriedigend,
— 2 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ausreichend,
— 1 Punkt ein Bewerber dessen Referenz als mangelhaft und
— 0 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als ungenügend bewertet wird.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die geplante Höchstzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 57 SektVO aufheben / einstellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Verlängerungsoption Wartung, nachträgliche Schulung, Ersatz- und Verschleißpaket.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ — , dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind.
Oder anstelle des Nachweises zu 2.:
— Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist oder
— Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1 bis 2 vorzulegen bzw. der Präqualifizierungsnachweis / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht“;
2 Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zu Gesamtumsatz und Mitarbeiterzahl“.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Referenzen“ — zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt „Eigenerklärung Referenzen“ gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Eigenerklärung und Nachweis gemäß Formblatt „Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“.
Zu 1.: Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen.
— Die Referenzen dürfen nicht vor dem 1.1.2017 abgeschlossen worden sein,
— im Rahmen der Referenzleistung muss eine Messsystemanalyse nach den Grundlagen des GUM (guide for uncertainty measurement; JCGM 100) oder gleichwertig durchgeführt und von einer akkreditierten Stelle er-bracht oder geprüft worden sein.
Zu 2.: Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens nachweisen:
— Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis,
— Zertifizierung nach ISO 14001 oder gleichwertiger Nachweis.
Die Bedingungen sind insbesondere den Regelungen in Abschnitt II.2), Abschnitt III.1.1) bis 1.3) und Abschnitt VI.3) dieser Auftragsbekanntmachung zu entnehmen. Ergänzende Erläuterungen finden sich zudem in den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Verfahrensbrief.
Die geforderten Kautionen und Sicherheiten ergeben sich aus den den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen.
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen können den Vertragsbedingungen entnommen werden. Die Vertragsbedingungen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Die Bedingungen für die Auftragsausführung sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen, die Gegenstand der Vergabeunterlagen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber die Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied einzureichen. Gleiches gilt für qualifizierte Nachunternehmer, von denen sich ein Bewerber die Eignung leiht. Alternativ zur Eigenerklärung kann auch der Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bewerber / das Bewerbergemeinschaftsmitglied / der qualifizierte Nachunternehmener im Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJDVPP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.