VgV Verfahren Tiefbau zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laupheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 7696393-2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laupheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Verfahren Tiefbau zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1
Die Stadt Laupheim plant das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost zu erweitern, um die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist notwendig, da bisher auf den vorgesehenen Flächen noch kein Planungsrecht besteht.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein Ingenieur für Tiefbau gesucht, der die Verkehrsanlagen und die technische Ausstattung wie z. B. die Wasserversorgung und die Entwässerung innerhalb des Gewerbegebiets plant. Das Projekt soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden und in 2 Fachlose aufgeteilt werden.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1“ ist der Erweiterungsbedarf von Gewerbebetrieben. Da keine gewerblichen Bauplätze für das Vorhaben zur Verfügung stehen, soll das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost in südlicher Richtung erweitert werden. Dadurch wird auch weiteren Gewerbetreibenden die Neuansiedlung sowie die Verlagerung oder Erweiterung ermöglicht.
Ziel ist dabei, ein gut angebundenes Gewerbegebiet zu entwickeln, das eine flexible Nutzung zulässt. Damit kann ein Angebot für kleinere oder größere Gewerbetriebe geschaffen werden. Durch die gute verkehrliche Anbindung soll eine zusätzliche Belastung der Innenstadt unterbunden werden.
Auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen wurde ein erster Bebauungsplanentwurf erstellt. Dieser überplant eine Fläche von rund 15,6 ha (siehe Anlage Geltungsbereich) und soll als Ausgangspunkt für den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren dienen.
Davon sind ca. 12.500 m2 für die öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Planungsgebiets vorgesehen.
Das Plankonzept sieht eine Erschließung über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 7582 und Ludwig-Bölkow-Straße vor. Durch das gewählte Erschließungssystem ist auch künftig eine Weiterentwicklung des Gebietes über die dann bereits bestehenden Straßen möglich.
Um das Plangebiet herum verlaufen bereits Geh- und Radwege, die weitergeführt werden sollen wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit bzw. eine Erschließung für Radfahrende gewährleistet ist.
Beim Thema öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird im Zuge der weiteren Planung eine Haltestelle im Plangebiet geprüft und ggf. eingearbeitet. Dies ist wichtig für die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Plangebiet sowie im Kontext der Gesamtstadt.
Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) netto der Gesamtmaßnahme (Ingenieurleistungen- und Verkehrsanlagen) werden auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt, ca. [Betrag gelöscht] EUR für die Verkehrsanlage, ca. [Betrag gelöscht] EUR für das Ingenieurbauwerk.
Mit der Entwurfsplanung und der Planung des 1. Bauabschnitts soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden.
Ingenieurleistungen für Tiefbau für Ingenieurbauwerke
Laupheim
Gesucht wird ein Ingenieur für Tiefbau für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2013, §§ 41-44 für Ingenieurbauwerke.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Ingenieurleistungen für Tiefbau für Verkehrsanlagen
Laupheim
Gesucht wird ein Ingenieur für Tiefbau für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2013 für §§ 45-48 Verkehrsanlagen.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Ingenieurleistungen für Tiefbau für Ingenieurbauwerke und Los 2 Ingenieurleistungen für Tiefbau für Verkehrsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)