Rahmenvereinbarung zur Abwicklung von Konzernbeitritten (EA-Cloud-Only) zur Nutzung von Online Services von Microsoft Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 15/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Abwicklung von Konzernbeitritten (EA-Cloud-Only) zur Nutzung von Online Services von Microsoft
Die öffentl.-rechtl. Rundfunkanstalten u. somit der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung (RV) betreiben umfangreiche IT-Infrastrukturen auf Basis von Technologien des Herstellers Microsoft. Zum Ausbau auf der einen Seite, aber auch zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit u. Sicherheit der Strukturen auf der anderen Seite ist die regelmäßige Beschaffung von Online Services von Microsoft eine ständige Beschaffungsaufgabe. Zum 1.6.2018 hat der SWR eine RV zum Bezug von Online Services (RV01) abgeschlossen. Sie bezieht sich auf das Enterprise Agreement (EA) Nr. 72E6766 im Rahmen des Master Business Service Agreement (MBSA) Nr. U7765287 des Bundesministeriums des Innern (BMI), ergänzt um eine Zusatzvereinbarung mit Microsoft, die spezielle Konditionen für Online-Services umfasst. Die aktuelle Beitrittslaufzeit endet zum 31.5.2021 – wie auch das EA des BMI. Ein Nachfolgevertrag steht noch nicht zur Verfügung. Mit diesem Vorhaben soll eine RV02 abgeschlossen werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Kapitel 3.3.5
Zum 1.6.2018 hat der SWR eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Online Services (RV01) abgeschlossen. Sie bezieht sich auf das Enterprise Agreement (EA) Nr. 72E6766 im Rahmen des Master Business Service Agreement (MBSA) Nr. U7765287 des Bundesministeriums des Innern (BMI), ergänzt um eine Zusatzvereinbarung mit Microsoft, die spezielle Konditionen für Online-Services umfasst. Im Zuge der RV01 haben 10 Rundfunkanstalten bzw. verbundene Unternehmen jeweils einen Beitritt vollzogen. Die aktuelle Beitrittslaufzeit endet zum 31.5.2021. Zum selben Zeitpunkt endet auch das EA des BMI. Ein Nachfolgevertrag steht noch nicht zur Verfügung.
Als Ziel dieses Vergabeverfahrens soll eine „Rahmenvereinbarung zur Abwicklung von Konzernbeitritten (EA Cloud-Only) zur Nutzung von Online Services des Herstellers Microsoft“ (RV02) abgeschlossen werden. Diese Rahmenvereinbarung dient zur Festschreibung von Preisen und Konditionen im Rahmen eines „Enterprise Agreement Cloud-Only“ für alle Bezugs- und Beitrittsberechtigten. Die eingangs beschriebene Vertragskonstruktion bzgl. RV01 soll dadurch um ein Jahr bis zum 31.5.2022 verlängert werden. Bei der Umsetzung sollen einerseits die bereits bestehenden Beitritte um ein Jahr verlängert werden, andererseits ca. 6 neue Beitritte mit der verkürzten Laufzeit von einem Jahr vollzogen werden. Dieses von der üblichen Verfahrensweise bei EA-Beitritten abweichende Vorgehen ist mit Microsoft abgestimmt.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von einem Jahr ausgeschrieben, mit Beginn am 1.6.2021 und Ende am 31.5.2022. Mit dem Beginn der Rahmenvereinbarung muss ein neu hinzukommender Bezugs- und Beitrittsberechtigter seinen Beitritt für eine Laufzeit von einem Jahr vollziehen können. Für die übrigen Bezugs- und Beitrittsberechtigten müssen die bestehenden Beitritte ohne Unterbrechung um ein Jahr verlängert werden. Während der Laufzeit des Konzernbeitritts muss jeder Online Service zu den Regelungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die in den Preisblättern nach heutigem Kenntnisstand aufgeführten Online Services müssen für die Laufzeit des Konzernbeitritts zu den genannten Konditionen abgerufen werden können.
Über die Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Konzernbeitritt müssen alle Online Services des Herstellers Microsoft bezogen werden können.
Bezugsberechtigt im Sinne des Vergaberechts aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelverträgen sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt. Beitrittsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend genannten öffentl.-rechtl. Rundfunkanstalten und mit ihnen verbundene bezugsberechtigte Unternehmen im Sinne der Öffnungsklausel des BMI-Rahmenvertrags (Anlage A).
ARD Sternpunkt (vertreten durch HR), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DR), Deutsche Welle (DW), Hauptstadtstudio Berlin (vertreten durch RBB), Hessischer Rundfunk (HR), Informations-Verarbeitungs-Zentrum (vertreten durch RBB), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Zentraler Beitragsservice (ZBS), Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), ggfs. weitere verbundene, bezugsberechtigte Unternehmen.
Jeder Bezugs- und Beitrittsberechtigte tritt eigenverantwortlich bei, bestellt und zahlt selbständig. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Bezugs- und Beitrittsberechtigten untereinander ist somit ausgeschlossen.
Optional ist eine Bürgschaft gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 4.3.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss mit dem Angebot vorgelegt werden:
A1.1 – Die ausgefüllte, unterzeichnete und mit Stempel versehene „Anlage 5 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss folgendes vorgelegt werden:
A2.1 – Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften beachten bitte folgende Hinweise:
— Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 6.3.1, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 6.3.2 und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 6.3.3 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 6.3.4 können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden,
— Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 6.3.2 und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 6.3.3 nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 6.3.4 müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in den Vergabeunterlagen, Kapitel 3.6.2 vorgelegt werden,
— Die geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 6.3.1 und die „Anlage 6 – Verpflichtungserklärung Mindestentgelt“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen und dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt wird.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen für die letzten 2 Geschäftsjahre.
A3.3 – Vorlage eines Bonitätsnachweises über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) mit mindestens guter Bonität.
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen und dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt wird.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen für die letzten 2 Geschäftsjahre.
A3.3 – Vorlage eines Bonitätsnachweises über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) mit mindestens guter Bonität.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 – Nachweis, dass der Bieter zur Abwicklung von Konzernbeitritten (EA) und zur Lieferung von Lizenzen zur Nutzung von Online Services durch den Hersteller Microsoft autorisiert ist.
A4.2 – Vorlage eines Referenzprojekts für die Abwicklung eines Konzernbeitritts (EA Cloud-Only) im Rahmen des MBSA des BMI zur Nutzung von Online Services von Microsoft in den vergangenen 3 Jahren (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen – Referenztemplate).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 – Nachweis, dass der Bieter zur Abwicklung von Konzernbeitritten (EA) und zur Lieferung von Lizenzen zur Nutzung von Online Services durch den Hersteller Microsoft autorisiert ist.
A4.2 – Vorlage eines Referenzprojekts für die Abwicklung eines Konzernbeitritts (EA Cloud-Only) im Rahmen des MBSA des BMI zur Nutzung von Online Services von Microsoft in den vergangenen 3 Jahren (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen – Referenztemplate).
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle aufgeführten A-Kriterien (siehe III.1.2 und III.1.3) erfüllt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG),
— gem. Vergabeunterlagen, Kapitel 5.1 Verpflichtung auf Vertraulichkeit ff
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Diese muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6 der Vergabeunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]