Interimsschulgebäude Reutlingen Referenznummer der Bekanntmachung: Schulcontainer_LkR_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-reutlingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsschulgebäude Reutlingen
Der Landkreis Reutlingen benötigt während der Schulsanierung der Beruflichen Schulen in Reutlingen ein Interimsbauwerk. Als solche soll eine dreigeschossige Anlage in Modulbauweise in zweiter Reihe hinter dem Gebäude Bismarckstraße 15 in Reutlingen errichtet werden.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Montage, Vermietung und Demontage der Anlage nach Ablauf der Mietzeit.
Bismarckstraße 15
72764 Reutlingen
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Montage, Mietnutzung und Demontage mit Abtransport einer modularen Anlage zur vorübergehenden Unterbringung von Schülern während der Durchführung der Sanierung der Beruflichen Schulen in Reutlingen. Die Erstellung der Anlage soll bis zum 4.10.2021 erfolgen, der Abbau der Containeranlage ab dem 1.8.2026, soweit der Auftraggeber nicht von dem ihm einseitig zustehenden Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit Gebrauch macht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere 2 Jahre zu verlangen. Dieses Optionsrecht kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Festmietzeit oder einem Optionszeitraum zugehen muss, ausüben. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber 3 Mal zu. Übt der Auftraggeber ein Optionsrecht nicht wirksam aus, verfällt auch oder verfallen auch die übrigen Optionsrechte ersatzlos.
Das Interimsschulgebäude ist als zweispännige Anlage mit einem Mittelflur geplant. Auf 3 Geschossen sollen jeweils 7 Klassenzimmer, insgesamt also 21 Klassenzimmer, 2 Treppenhäuser, sowie je Geschoss anteilige Sanitärräume errichtet werden. Im Erdge-schoss ist ein Technikraum geplant.
Vorgesehen sind Modulgrößen von ca. 3,00 x 6,00 m Rastermaß bzw. ca. 2,45 x 6,00 m für die Flurmodule, die lichte Raumhöhe soll mindestens 2,70 m betragen.
Insgesamt sind 96 Raummodule und 24 Flurmodule vorgesehen.
Die Aufstellung der Module wird bauseits vorbereitet mit einer entsprechenden Gründung und herangeführten Medien- und Abwasseranschlüssen.
Die nähere Beschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Vergleiche Angabe zu Optionen
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach dem nachfolgenden Kriterium (Ziffer 1) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 3 Punkte erzielt werden.
Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen:
1) Referenz über die Lieferung und Montage einer Containeranlage zu Wohn-, Gewerbe- oder Schulzwecken
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Größe (Anzahl der Container) der gelieferten und montierten Anlage nach folgender Maßgabe:
— Anzahl der gelieferten und montierten Container bis 50: 1 Punkt,
— Anzahl der gelieferten und montierten Container mehr als 51 bis 100: 2 Punkte,
— Anzahl der gelieferten und montierten Container: 101 oder mehr: 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Referenz, die die Mindestanforderung erfüllt, mindestens dreigeschossig zu sein, eine höhere Anzahl an Containern aufweist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere 2 Jahre zu verlangen. Dieses Optionsrecht kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Festmietzeit oder einem Optionszeitraum zugehen muss, ausüben. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber 3 Mal zu. Übt der Auftraggeber ein Optionsrecht nicht wirksam aus, verfällt auch oder verfallen auch die übrigen Optionsrechte ersatzlos.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen 3 Jahren:
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
— nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
— keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
— in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1) Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die Erstellung und Vorhaltung von Containeranlagen.
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 5 Jahren. Zulässig sind Referenzprojekte, wobei folgende Angaben gefordert werden:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Bei Bewerbergemeinschaften. Name des/der Unternehmen(s) der Bewerbergemeinschaft, das/die das Referenzprojekt ausgeführt hat,
— Name des Auftraggebers (öffentlich oder privat),
— Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Name, E-Mail, Telefon,
— Standort der Anlage,
— Leistungszeitraum (Beginn und Ende), sowie Datum der Inbetriebnahme der Anlage,
— Zeitraum der Mietnutzung der Anlage (Beginn und Ende),
— Gesamtauftragssumme,
— Anzahl (Stück) der Container der Anlage,
— Stockwerke der Containeranlage,
— Verwendungszweck der Containeranlage,
— Gegenstand der Referenzleistung,
— Projektbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen.
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht. Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, die die abgeschlossene Lieferung und Montage (mit oder ohne Mietnutzung und Demontage) eine Containeranlage zur Nutzung zu Wohn-, Gewerbe- oder Schulzwecken zum Gegenstand haben.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
1) Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die Lieferung, Montage, Mietnutzung von mindestens einem Jahr (bis zum Ende der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung) einer Containeranlage zu Wohn-, Gewerbe- oder Schulzwecken beinhaltet. Die Referenz gilt als in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn die Inbetriebnahme der Containeranlage nach dem 1.1.2016 erfolgte.
2) Mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren mit Nachweis einer mindestens dreigeschossige Containeranlage in Deutschland. Die Referenz gilt als in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn die Inbetriebnahme der Containeranlage nach dem 1.1.2016 erfolgte.
Eine Referenz kann mehrere der o. g. Mindestbedingungen 1) bis 2) erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDVX3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.