RV Papierschneidegeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 342-2020-0475
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Papierschneidegeräte
Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von Papierschneidemaschinen in unterschiedlichen Leistungsklassen und Ausführungen.
Rollenschneider — DIN A4
Rollenschneider — DIN A4
— Mindestabnahmemenge: 0 Stück,
— geschätzte Abnahmemenge: 265 Stück,
— maximale Bestellmenge: 318 Stück.
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Rollenschneider — DIN A0
Rollenschneider — DIN A0
— Mindestabnahmemenge: 0 Stück,
— geschätzte Abnahmemenge: 170 Stück,
— maximale Bestellmenge: 204 Stück.
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Hebelschneider I — Kategorie „Basic“ — DIN A4
Hebelschneider I — Kategorie „Basic“ — DIN A4
— Mindestabnahmemenge: 0 Stück,
— Geschätzte Abnahmemenge: 298 Stück,
— Maximale Bestellmenge: 358 Stück.
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Hebelschneider II — Kategorie „Premium“ — DIN A4
Hebelschneider II - Kategorie „Basic“ — DIN A4
— Mindestabnahmemenge: 0 Stück,
— geschätzte Abnahmemenge: 152 Stück,
— maximale Bestellmenge: 183 Stück.
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Hebelschneider III — Kategorie „Premium“ — DIN A3
Hebelschneider III — Kategorie „Premium“ — DIN A3
— Mindestabnahmemenge: 0 Stück,
— geschätzte Abnahmemenge: 195 Stück,
— maximale Bestellmenge: 234 Stück.
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Hebelschneider IV — Kategorie „Premium“ — DIN A1
Hebelschneider IV — Kategorie „Premium“ — DIN A1
— Mindestabnahmemenge: 0 Stück,
— Geschätzte Abnahmemenge: 108 Stück,
— Maximale Bestellmenge: 130 Stück.
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Stapelschneider — DIN A3
Stapelschneider — DIN A3
— Mindestabnahmemenge: 0 Stück,
— geschätzte Abnahmemenge: 40 Stück,
— maximale Bestellmenge: 48 Stück.
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärungen“ abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular „Bewerber- / Bietergemeinschaften“ zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de - Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten.
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 12.3.2021 gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.