Flexibles Duales Robotersystem zur zerstörungsfreien Prüfung mit Luftultraschall Referenznummer der Bekanntmachung: 20-120
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/
Abschnitt II: Gegenstand
Flexibles Duales Robotersystem zur zerstörungsfreien Prüfung mit Luftultraschall
Das Institut für Kunststofftechnik plant die Anschaffung eines Robotersystems mit 2 im Raum bewegbaren Robotern zur flexiblen zerstörungsfreien Bauteilprüfung mittels Mehrkanalluftultraschall in Transmission. Die Roboterbahnplanung zum Abrastern der Bauteile soll mithilfe einer Softwarelösung aus CAD Dateien des Prüfkörpers ableitbar sein. Die Roboter sollen flexibel frei im Raum verschiebbar sein und die Roboterposition muss durch ein optisches Messsystem jeweils neu einlernbar sein. Mit der Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Lieferant die absolute Positionsgenauigkeit des Roboters mit einem unabhängigen Messsystem zu bestimmen und eine Genauigkeitsverteilung an den Auftraggeber zu übermitteln. Hierfür müssen mindestens 3 Positionien aus jeweils 25 verschiedenen Richtungen angefahren und die jeweilige Positionsabweichung bestimmt werden.
Universität Stuttgart, Institut für Kunststofftechnik
Pfaffenwaldring 32
70569 Stuttgart
Es wird ein Robotersystem mit 2 im Raum bewegbaren Robotern zur flexiblen zerstörungsfreien Bauteilprüfung mittels Mehrkanalluftultraschall in Transmission benötigt. Die Roboterbahnplanung zum Abrastern der Bauteile soll mithilfe einer Softwarelösung aus CAD Dateien des Prüfkörpers ableitbar sein. Die Roboter sollen flexibel frei im Raum verschiebbar sein und die Roboterposition muss durch ein optisches Messsystem jeweils neu einlernbar sein.
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flexibles Duales Robotersystem zur zerstörungsfreien Prüfung mit Luftultra-schall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gurten
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Postleitzahl: 4942
Land: Österreich
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://fill.co.at
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels Sicherheitsleistung, z. B. durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDV8H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.uni-stuttgart.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/index.html