Grünflächenpflege Referenznummer der Bekanntmachung: 21-86033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege
Grünflächenpflege.
Los A
Gärtnerische Gesamtfläche von 105 000 m2 Gehölz-, Stauden-, Rasen-, Wiesen- und Wegeflächen, derzeit aufgeteilt auf 23 verschiedene Objekte in Tübingen.
Teilnahmevoraussetzung: qualifizierte und leistungsfähige Betriebe, langjährige Erfahrungen im Bereich mit vergleichbarem Umfang. Referenzliste mit entsprechenden Objekten zwingend erforderlich. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter „https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Mustererklaerungen.aspx“, abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabe.Nr. 21-86033 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr(e), wenn er nicht 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Kopie der aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Kopie der Gewerbeanmeldung/-erlaubnis, gültige Bescheinigung der Krankenkasse zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
Anstatt der vorstehend aufgeführten Nachweise kann die Eignung auch durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank nachgewiesen werden.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre.
Kopie der gültigen Police einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Anstatt der vorstehend aufgeführten Nachweise kann die Eignung auch durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank nachgewiesen werden.
Aktuelle Referenzliste über mindestens 3 Einzelleistungen der letzten 3 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
Anstatt der vorstehend aufgeführten Nachweise kann die Eignung auch durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank nachgewiesen werden.
Es muss mindestens eine gärtnerisch ausgebildete Fachkraft mit fließenden Deutschkenntnissen in Wort und Schrift vor Ort sein.
Eine Einsatzbereitschaft muss binnen 12 Stunden auf Abruf gewährleistet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.vba-tuebingen.de