Planungsleistungen Technische Ausrüstung AnlGr 7 (Laborplanung) für die Aufstockung Apotheke Haus 25 Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Technische Ausrüstung AnlGr 7 (Laborplanung) für die Aufstockung Apotheke Haus 25 Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung AnlGr 7 (Laborplanung) für die Aufstockung der Apotheke Haus 25 für die Unterbringung der Institute für die Medizinische Mikrobiologie, Klinische Chemie und Pathologie; stufenweise Beauftragung der Fachplanungsleistungen.
Mannheim
Fachplanungsleistungen mit stufenweiser Beauftragung
Referenzkategorie Labor-/Klinikgebäude Kategorie 1 mit max. 100 Punkten; Referenzkategorie Labor-/Klinikgebäude Kategorie 2 mit max. 100 Punkten; Maximale Gesamtpunktzahl 200 Punkte. Die Einzelheiten hierzu sind dem Bewerbungsbogen, dort unter VI., zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass bei dem Bewerber bzw. bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bewerber bzw. haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis. Der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2) der EU- Bekanntmachung) nicht älter als 3 Monate sein.
1. Netto-Gesamtjahresumsatz Angabe des Netto-Gesamtjahresumsatzes des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Der Bewerbung ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert pro Jahr) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft (als Auftragnehmer) abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung.
Zu 1:
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr, gebildet aus den hier angegebenen Gesamtumsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mit Blick auf OLG München, Beschl. V. 21.09.2018 – Verg. 4/18 wird klargestellt, dass der Mindestumsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss.
Zu 2:
Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft (als Auftragnehmer) abzuschließen, Alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung.
Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter „Unternehmens Referenzen“ digital vollständig auszufüllen und diesem Bewerbungsbogen beizufügen.
Für den Nachweis sind insgesamt 2 Referenzkategorien („Labor-/Klinikgebäude Kategorie 1“, „Labor-/Klinikgebäude Kategorie 2“) vorgesehen. Eine Doppelnennung einer Referenz in einer anderen Kategorie ist nicht möglich. Jedes Referenzobjekt wird in der Gesamtbetrachtung nur maximal einmal berücksichtigt.
Hinweis Mindestanforderungen an die Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 1“
a) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 1“ darf zum Zeitpunkt der Planung der Laborfläche (LPH 4) für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff IV.2.2) der EU-Bekanntmachung) nicht älter als sechs Jahre sein.
b) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 1“ muss ein Laborgebäude oder Krankenhausbau mit mindestens 1 000 m2 Nutzfläche im Laborbereich betreffen.
c) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 1“ muss einen Laborbereich der Biologischen Schutzstufe 2 (BSL 2) oder höher enthalten.
d) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 1“ umfasst eine öffentliche Förderung (Zuwendungsbaumaßnahme).
e) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 1“ betrifft ein Vorhaben mit Baukosten (KG 473) über 1,5 Mio. EUR, brutto (Ergebnis der Kostenberechnung der Lph 3).
Hinweis Mindestanforderungen an die Referenz „Labor- /Klinikgebäude Kat. 2“ a) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 2“ darf zum Zeitpunkt der Planung der Laborfläche (LPH 4) für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff IV.2.2) der EU-Bekanntmachung) nicht älter als 6 Jahre sein.
b) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 2“ muss ein Laborgebäude oder Krankenhausbau mit mindestens 2 000 m2 Nutzfläche im Laborbereich betreffen.
c) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 2“ muss einen Laborbereich der Biologischen Schutzstufe 2 (BSL 2) oder höher enthalten.
d) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 2“ umfasst eine öffentliche Förderung (Zuwendungsbaumaßnahme).
e) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 2“ betrifft ein Vorhaben mit Baukosten (KG 473) über 3,0 Mio. EUR, brutto (Ergebnis der Kostenberechnung der Lph 3).
f) Referenz „Labor-/Klinikgebäude Kat. 2“ beinhaltet Laborautomation für Hochdurchsatzanalyse (Laborstraße).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit der Erklärung unter diesem Bewerbungsbogen gelten die Eigenerklärungen dieses Bewerbungsbogens als abgegeben.
2. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
3. Von Fragen während der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden danach über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
4. Seit 19.10.2018 müssen alle EU-weiten Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchgeführt werden. Auftraggeber und Unternehmen in EU-Vergabeverfahren dürfen grundsätzlich nur noch elektronisch kommunizieren. Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Vergabeplattform ELViS-subreport.
5. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform ELViS-subreport darauf hinzuweisen.
6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 5.3.2021, 10.00 Uhr bei der in Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform ELViS-subreport eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform ELViS-subreport und werden ausschließlich darüber beantwortet.
7. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen über die Vergabeplattform über die Vergabeplattform ELViS-subreport erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen betrifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig auf der Vergabeplattform informieren. (Vgl. VK Südbayern, Beschl. V. 17.10.2016 – Z3-[removed]/16.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntgabe erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wir verweisen hier insbesondere auf § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.