Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Crailsheim- Durchstich Personenunterführung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2021-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.crailsheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Crailsheim- Durchstich Personenunterführung
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPH 1-9 einschließlich örtliche Bauüberwachung,
— Tragwerksplanung LPH 1-6,
— Technische Ausrüstung (Beleuchtung, Stromversorgung etc.) LPH 1-9.
Crailsheim
Die Stadt Crailsheim plant die bestehende Unterführung im Bereich des Bahnhofs Crailsheim zu verlängern. Die bestehende Unterführung weist eine Länge von 80 m auf und ist nur von einer Seite in Richtung Innenstadt/ZOB zugänglich. Die Verlängerung ist in westlicher Richtung zum Alten Postweg vorgesehen. Die neu geplante Unterführung weist eine Länge von 68 m auf.
Parallel zur Verlängerung der Personenunterführung werden von der Deutschen Bahn weitere Umbaumaßnahmen bestehenden Bahnsteige zur Schaffung einer barrierefreiheen Zugänglichkeit der Bahnsteige durchgeführt. Der vorgesehene Durchstich der Personenunterführung weist daher eine Schnittstelle zum Projekt der Deutschen Bahn auf.
Es wird beabsichtigt, die Ingenieurleistungen in Stufen zu beauftragen.
— Stufe 1: LPH 1-4,
— Stufe 2: LPH 5-9.
Siehe III.1) der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1, § 46, Abs.3 Nr. 6, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist. (Ausschlusskriterium).
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3:
Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Minimalpunktzahl: Ab [Betrag gelöscht] EUR netto Gesamtjahresumsatz,
Maximalpunktzahl: Ab [Betrag gelöscht] EUR netto Gesamtjahresumsatz (Gewichtung 10 %).
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR. (Ausschlusskriterium).
— Eigenerklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Minimalpunktzahl: Ab durchschnittlich 8 Beschäftigte, Maximalpunktzahl: Ab durchschnittlich 16 Beschäftigte (Gewichtung 15 %).
— Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 9 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs.5 VgV (Wichtung 75 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen:
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte (50 %) der erreichbaren Punktzahl vergeben.
1) 3 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 (Gewichtung 15 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 8) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke (Personenunterführung unterhalb von Bahngleisen) § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht,
4. Besondere Leistungen (Wahrnehmen der Aufgaben des Bauvorlageberechtigten (BVB) und der Bauüberwachung Bahn nach Bau / VV Bau-STE) erbracht.
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
1. Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 42 HOAI:
Mindestpunktzahl ab 1 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 5 Mio. EUR netto (Gewichtung innerhalb der Referenz: 20 %).
2. Zusätzliche Projektmerkmale: Für jedes Zusätzliche Projektmerkmal werden Zusatzpunkte vergeben. Mindestpunktzahl ab 1 nachgewiesenes zusätzliches Projektmerkmal, Maximalpunktzahl ab 5 nachgewiesenen Projektmerkmalen (Gewichtung innerhalb der Referenz: 30 %.
a) Projekt enthält die Leistung Checkliste nach KoRil 406 „Fahren und Bauen“ vor jeder Sperrpause ausfüllen,
b) Projekt enthält die Leistung Erstellen und Anmelden der Baubetriebsplanung inkl. Erstellen von BETRA-Anträgen,
c) Projekt enthält die Leistung Veranlassen von Anträgen zur Abschaltung / Wiedereinschaltung der entsprechenden Oberleitungsabschnitte (Schaltantragsteller),
d) Projekt enthält die Leistung Wahrnehmen der Aufgabe als Verantwortlicher für die Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem elektrischen Strom auf elektrisch betriebenen Strecken gem. Ziffer 6 der BETRA,
e) Projekt enthält die Leistung Wahrnehmen der Aufgaben des Technisch Berechtigten gem. Ziffer 4.2 der BETRA.
2) 3 Referenzen aus dem Bereich Tragwerksplanung § 51 (Gewichtung 5 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 6) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone IV oder höher,
3. Tragwerksplanung (Personenunterführung unter Bahngleisen) gem. § 51 HOAI, LPH 2 bis 6 vollständig erbracht.
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 50 HOAI:
Mindestpunktzahl ab 1 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 5 Mio. EUR netto (Gewichtung innerhalb der Referenz: 50 %).
3) 3 Referenzen aus dem Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 (Gewichtung 5 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 8) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone II oder höher,
3. Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 für Anlagen der Anlagengruppe 4 vollständig erbracht.
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 50 HOAI:
Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto (Gewichtung innerhalb der Referenz: 50 %).
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde,
— Mehrfachnennungen (1 Projekt für mehrere Referenzbereiche) sind möglich.
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung) vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 74 Abs. 3 VgV (Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenn), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2. Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nacherfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 – Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich
Zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweisstammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die Entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen)abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
5. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.2) der Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]