Entsorgung Flugstaub und Natriumsalze aus einem RMHKW Referenznummer der Bekanntmachung: RBB-EU-2020-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rbb.info
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Flugstaub und Natriumsalze aus einem RMHKW
Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk RBB Böblingen (kurz RBB) als ausschreibende Stelle verfügt über eine thermische Abfallbehandlungsanlage zur Behandlung der im Entsor-gungsgebiet anfallenden Abfälle. Die Anlage ist seit dem Jahre 1999 in Betrieb. Die Betriebs-führung und der Unterhalt der Anlage obliegt ebenfalls dem RBB. Die gesamte Anlage trägt die Bezeichnung „Restmüllheizkraftwerk Böblingen“, abgekürzt RMHKW Böblingen. Das RMHKW Böblingen besteht aus 2 separaten Verbrennungseinheiten mit einer Nenn-kapazität von je 9,43 t Müll/h, bezogen auf einen Heizwert von 11 077 kJ/kg. Der mit dieser Ausschreibung angefragte Leistungsumfang bezieht sich auf die Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen aus der Verbrennung der Abfälle sowie aus der Abgasreinigung. Die Leistungen sind in 2 Lose unterteilt. Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Entsorgung des Flugstaubs
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung des Flugstaubes Derzeit fallen ca. 4 400 t/a an Flugstaub (Kesselasche und an Gewebefilterstaub) an. Dieser Wert wird für das Hauptangebot als Nominalwert z. B. für die Angebotsauswertung und die Berechnung einer etwaigen Vertragsstrafe angesetzt. Je nach Auslastung, Betriebsstillständen und Müllzusammensetzung ist mit Abweichungen nach oben und nach unten zu rechnen. Neben bestimmten Zeiträumen ohne Betrieb und damit ohne Reststoffanfall unterliegt der Anfall an Reststoffen auch jahreszeitlichen, wöchentlichen oder sogar tageszeitlichen Schwankungen je nach Zusammensetzung der behandelten Abfälle. An durchschnittlichen Tagen ist mit einem Anfall von etwa 12,5 t zu rechnen. Der AN hat mit dem nachfolgend dargestellten Mengenband zu kalkulieren.
— Mengenband: t/a ca. 3 800-4 800,
— Nominalwert: t/a 4 400.
Entsorgung der Natriumsalze
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung der Natriumsalze Die derzeit anfallenden Mengen an Natriumsalze betragen etwa 1 500 t. Der angegebene Wert wird als Nominalwert z. B. für die Angebotsauswertung und die Berechnung einer etwaigen Vertragsstrafe angesetzt. Je nach Auslastung, Betriebsstillständen und Müllzusammensetzung ist mit Abweichungen nach oben und nach unten zu rechnen. Neben bestimmten Zeiträumen ohne Betrieb und damit ohne Reststoffanfall unterliegt der Anfall an Reststoffen auch jahreszeitlichen, wöchentlichen oder sogar tageszeitlichen Schwankungen je nach Zusammensetzung der behandelten Abfälle. An durchschnittlichen Tagen ist mit einem Anfall von etwa 10 t zu rechnen. Der AN hat mit dem nachfolgend dargestellten Mengenband zu kalkulieren.
— Mengenband: t/a ca. 1 000-2 000,
— Nominalwert: t/a 1 500.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung des Flugstaubs
Ort: Bad Friedrichshall
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74177
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung der Natriumsalze
Ort: Bad Friedrichshall
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74177
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.