BV Realschule Mühlheim — Blitzschutzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3m5182
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlheim an der Donau
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muehlheim-donau.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Realschule Mühlheim — Blitzschutzarbeiten
Äußere Blitzschutzanlage Blitzschutzklasse III nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), Erdungsanlage und Fangeinrichtung für ein Schulgebäude im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme.
Realschule Mühlheim
Schillerstraße 22
78570 Mühlheim an der Donau
Gegenstand der Vergabe sind Blitzschutzinstallationen für ein Schulgebäude im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme (Realschule Mühlheim an der Donau):
Errichtung einer äußeren Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), Ertüchtigung der Erdungsanlage mittels Tiefenerdern und V4A-Fundamenterder.
Hochführungen hinter der Fassade bis aufs Dach, Errichtung einer Fangeinrichtung inkl. Einbindung aller Dachaufbauten.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinau
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77866
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDVSZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx