Spracherkennungssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11V-83-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Spracherkennungssoftware
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen einer Spracherkennungssoftware inkl. SW-Pflege/Support.
2020-11V-83-2
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Nauheimer Straße 101
70372 Stuttgart
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen einer Spracherkennungssoftware inkl. Headsets für PCs der Landeskonfiguration zzgl. SW-Pflege/Support.
Der Auftraggeber kann für jedes Los die Rahmenvereinbarung durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um 12 Monate verlängern. Die Erklärung, dass der Vertrag verlängert werden soll, erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrags.
Eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate kann nur 2 Mal erfolgen.
Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2020-11V-83-2
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Nauheimer Straße 101
70372 Stuttgart
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen einer Spracherkennungssoftware für Mobilgeräte (Smartphone/Tablet) zzgl. SW-Pflege/Support.
Die Rahmenvereinbarung für jedes Los hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber kann für jedes Los die Rahmenvereinbarung durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um 12 Monate verlängern.
Eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate kann nur 2 Mal erfolgen.
Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
— Eigenerklärung zur Leistungserbringung (Eigenerklärung in Anlage 1 – Angebotsschreiben Nr. 2f),
— Bestätigung zu den Abnahmemengen (Eigenerklärung in Anlage 1 – Angebotsschreiben Nr. 2g),
— Bestätigung zu den Testlizenzen (Eigenerklärung in Anlage 1 – Angebotsschreiben Nr. 2h),
— Vorlage eines ausführlichen Produktblattes sowie einer technischen Spezifikation (A-Kriterium) gem. Nr. 1.1 c) Anlage 1 – Angebotsschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYD5R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-0
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.