Crailsheim – Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.crailsheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Crailsheim – Objektplanung
Neubau Sozialer Wohnungsbau „Heckenbühl“ Crailsheim – Planerauswahlverfahren Objektplanung.
Crailsheim
Die Stadt Crailsheim plant den Neubau des sozialen Wohnbau „Heckenbühl“. Ausgeschrieben werden Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI. Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
Stufe 1: Präqualifikationsverfahren
Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Hinweis: Die erste Planungsbesprechung soll bereits im Juli 2021 stattfinden. Der Baubeginn ist für Juni 2022 geplant.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung
Das Gebäude soll nach GEG-Standard (ehemals EnEV) erstellt werden. Im Gebäude wird ein Aufzug vorgesehen. Bezüglich der Wärmeversorgung wird ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Crailsheim GmbH vorgesehen.
Rückfragen zum Verfahren: Rückfragen können bis zum 5.3.2021 über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung gemäß § 44 Absatz 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung gemäß § 75, Absatz 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (Ausschlusskriterium).
Durschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 bis 5 VgV:
Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a., Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a. (Wichtung 20 %)
Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
Personenschäden mindestens 1,50 Mio. EUR, sonstige Schäden mindestens 1,00 Mio. EUR (Ausschlusskriterium)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gemäß 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 3 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 5 Beschäftigten (Wichtung 20 %).
Refrenzliste:
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß §§ 46 Absatz 3 Nr. 1, 75 Absatz 5 VgV (Wichtung 60 %):
Die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen Referenz:
— Mindesthonorarzone II oder höher,
— Objektplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht,
— Projektfertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2011).
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden. Zusatzpunkte Referenz:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 1,10 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 2,10 Mio. EUR netto
— Projektfertigstellung: Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2014 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2018 (3 Jahre).
Bewerbergemeinschaft:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gemäß § 73 Absatz 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch
Über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).