Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug (LF10)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug (LF10)
Als Ersatz für das vorhandene Löschgruppenfahrzeug 16, Baujahr 1989, der Feuerwehr Schopfheim wird einneues Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5 beschafft.
Losweise Vergabe:
— LOS 1 Fahrgestell,
— LOS 2 Aufbau,
— LOS 3 Feuerwehrtechnische Beladung.
LOS 1 Fahrgestell
In Los 1 handelt es sich um die Beschaffung des Fahrgestells.
Alle Optionen sind im Leistungsverzeichnis zu Los 1 zu finden.
LOS 2 Aufbau
In Los 2 handelt es sich um die Beschaffung des Aufbaus.
Alle Optionen sind im Leistungsverzeichnis zu Los 2 zu finden.
LOS 3 Feuerwehrtechnische Beladung
In Los 3 handelt es sich um die Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung
Alle Optionen sind im Leistungsverzeichnis zu Los 3 zu finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Fahrgestell
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE25 Mittelfranken
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Aufbau
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 3 Feuerwehrtechnische Beladung
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-0
Fax: +49 721 / 926-3985
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWG. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.