Strategische Partnerschaft
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische Partnerschaft
Die Stadtwerke Lörrach, Eigenbetrieb, suchen einen strategischen Partner für die gemeinsame Bewerbung im Verfahren um die Vergabe eines Wegenutzungsvertrages zur Verlegung und zum Betrieb von Elektrizitätsversorgungsleitungen zur Versorgung von Letztverbrauchern im Stadtgebiet der Stadt Lörrach gem. § 46 Abs. 2 EnWG (Stromkonzessionsvertrag). Der Kooperationspartner muss sich bereit erklären, das Elektrizitätsversorgungsnetz im Falle einer erfolgreichen gemeinsamen Bewerbung um die Stromkonzession von der späteren gemeinsamen Gesellschaft gegen Zahlung eines Pachtentgelts zu pachten.
Stadt Lörrach
Vgl. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Ausgestaltung Konsortialvertrag
- Kriterium: Ausgestaltung Pachtvertrag
- Kriterium: Ausgestaltung Gesellschaftsvertrag
- Kriterium: Konzept Steuerung der Ergebnisentwicklung
- Kriterium: Qualifikation des für die Kooperationsgesellschaft vorgesehenen Geschäftsführers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Strategische Partnerschaft
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen und Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland