Neugestaltung Bühlot-Freibad in Bühlertal – Abbrucharbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bühlertal
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 77830
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buehlertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Bühlot-Freibad in Bühlertal – Abbrucharbeiten
Erneuerung und Modernisierung es Bühlot-Freibades in Bühlertal:
Nach mehr als 50 Jahren Betrieb hat das in den 1960er erbaute Freischwimmbad einen grundlegenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
— Reduzierung der Wasserfläche des bestehenden Kombibeckens von ca. 1 500 qm auf 960 qm,
— Rückbau des bestehenden Funktionsgebäudes und Ersatz durch einen zweiteiligen Neubau mit Unterbringung der technischen Anlagen sowie der Umkleide-, Sanitär- und Personalbereiche,
— Komplette Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage und der zugehörigen Verrohrung sowie Erneuerung der Sanitär-, Wärmeversorgungs-, und Elektroanlagen,
— Einbau eines Edelstahl-Kombibeckens in das bestehende Betonbecken,
— komplette Erneuerung der Außenanlagen,
— Einbau einer Breitwellenrutschbahn und einer neuen Sprunganlage (1 m, 3 m, 5 m).
Baubeginn: 1.3.2021 Baufertigstellung: 15.4.2022 Gesamtbaukosten (KG 200-600): ca. 5,6 Mio. EUR netto.
Hauptstraße 90
77830 Bühlertal
Abbrucharbeiten:
Gefahrgutabbruch:
— ca. 500 qm PCB-haltige Wand- und Bodenbeschichtung entfernen und entsorgen,
— ca. 780 qm KMF-Dämmung ausbauen und entsorgen,
— ca. 230 qm Estrich mit PAK-haltiger Abdichtung ausbauen und entsorgen,
— ca. 250 m Asbestzementrohre ausgraben, demontieren und entsorgen,
— ca. 880 m asbesthaltige Wellzementdachdeckung und Zementschindeln zurückbauen und entsorgen.
Abbruch in Außenanlagen:
— ca. 950 qm Betonpflaster auf Betonunterbau abbrechen und entsorgen,
— Durchschreitebecken, Sprunganlagen, Edelstahltreppen abbrechen,
— 200 m Sägeschnitte in Stahlbetonbodenplatten und -wänden,
— ca. 50 cbm Betonabbruch.
Gebäudeabbruch:
— ca. 4 000 cbm umbauter Raum,
— ca. 950 cbm Stahlbeton und Mauerwerk,
— ca. 780 qm Dachtragwerk aus Holz-Fachwerkträgern und Holzunterdecke,
— ca. 820 qm Bodenbeläge Estrich und Fliesen, Terrazzoplatten.
Leistungszeitraum:
— Entkernung Gebäude ab KW10 2021 bis KW12 2021,
— Schadstoffentsorgung Gebäude ab KW12 2021 bis KW14 2021,
— Schadstoffentsorgung Außenanlagen ab KW15 2021 bis KW19 2021,
— Abbruch Gebäude ab KW15 2021 bis KW19 2021,
— Sägeschnitte und Betonabbruch Kombibecken ab KW20 2021 bis KW22 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbrucharbeiten
Ort: Bösingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78662
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen elektronisch über die Vergabeplattform Subreport ELViS eingereicht werden.
Das LV muss zwingend als Pdf-Datei eingereicht werden, eine zusätzliche Einreichung des LVs als Gaeb-Datei ist möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.