Neubau der Straßenmeistereien im Landkreis Calw – Fachplanung Technische Ausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Straßenmeistereien im Landkreis Calw – Fachplanung Technische Ausrüstung
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben.
Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt.
Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist.
Grundstückssituation:
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18 500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei.
Erschließung:
Die Grundstückserschließung mit Wasser / Strom / Abwasser / Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Altlasten:
Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor.
Verkehrserschließung:
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Gebäudestruktur:
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein.
Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren.
Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss.
Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen.
Voraussichtlicher Kostenrahmen:
— Straßenmeisterei Calw: 8,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700),
— Straßenmeisterei Süd: 7,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
Voraussichtliche Terminschiene:
— Straßenmeisterei Calw:
Beginn der Planung: Januar / Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht,
Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar.
Aktueller Planungsstand:
Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
75365 Calw
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1-5. Der erfolgreiche Bieter wird mit den vorgenannten Planungsleistungen für die Straßenmeisterei Calw beauftragt.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang sind alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Optionale Leistungen:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Fachplanung Technische Ausrüstung für den späteren Neubau der Straßenmeisterei Süd ebenfalls an den erfolgreichen Bieter des Verfahrens zu vergeben.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Fachplanung Technische Ausrüstung für den späteren Neubau der Straßenmeisterei Süd ebenfalls an den erfolgreichen Bieter des Verfahrens zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW 51 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.