Projekt Stuttgart-Ulm, Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.6, Hochgeschwindigkeits-Oberleitungsanlagen (HGV-OLA) (16FEI23670) Los 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 146-302709
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Stuttgart-Ulm, Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.6, Hochgeschwindigkeits-Oberleitungsanlagen (HGV-OLA) (16FEI23670) Los 6
Anschluß Ulm Hbf ca. 12,4 km
Stuttgart
Anschluß Ulm Hbf im PfA 2.4/ 2.5 ca. 12,4 km Oberleitungsanlage (Re 200, 250, 330).
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris-Straßburg–Stuttgart–Wien–Bratislava“ Korridor Rhein – Donau im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TENtec), hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anschluß Ulm Hbf im PfA 2.4/ 2.5 ca. 12,4 km Oberleitungsanlage (Re 200, 250, 330).
Nationale Identifikationsnummer: DE212
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Um die Leistungsfähigkeit des Strecke 4813 zu stärken und die zukünftigen hohen Kapazitätsanforderungen des Eisenbahnbetriebs gerecht zu werden, wurden im Trog Ulm Hauptbahnhof Optimierungen durch eine Task-Force vorgenommen. Diese Optimierungen verlangen nun eine Anpassung der vorgesehenen Oberleitungsanlage. Diese Anpassungen sind Mehrleistungen für den Auftragnehmer.
Nationale Identifikationsnummer: DE212
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
33: Gründungs- und Maststellarbeiten der Speiseleitungstrasse
Um den Bautakt, die Inbetriebnahme und die Sperrpausen nicht verschieben zu müssen, ist die vorzeitige Vergabe der Leistungen, an einen bereits eingewiesenen Auftragnehmer, vorzunehmen. Hierbei sind ebenfalls Materialisierungs- und Einarbeitungszeiten zu berücksichtigen. Ein zusätzlicher Auftragnehmer, in der bereits schon sehr umfangreichen Konstellation, erfordert einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand und einen zu hohen Abstimmungsbedarf mit dem ursprünglichen Auftragnehmer.