S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/ S 058-128912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512
S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512
Stuttgart
S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris − Straßburg − Stuttgart − Wien − Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Im Zuge des Voraushubs sind verschiedene anthropogene Stoffe zu Tage gefördert worden. Diese wurden von Seiten der Fa. Jörger separiert und zu Haufwerken bzw. in Container aufgeschoben/gesammelt. Weiterhin wurde organikreiche Schichten entfernt, da diese den Zuordnungswert der Böden weiter verschlechtert hätte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: 00 Not specified
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
20: Entsorgung gemischter Bauabfälle.
Eine Vergabe an Dritte hätte einen Eingriff in den Bauablauf der Fa. Jörger nach sich gezogen da die anthropogenen Stoffe regelmäßig und der organikreiche Boden am Anfang der Baumaßnahme angefallen sind. Eine Ausschreibung der Teilleistung zur Separierung und Entsorgung von Bauschutt und orgnikreichen Böden hätte zu einer unbeherrschbaren Schnittstelle, zu verengten Platzverhältnissen auf der Baustelle und einer bauzeitlichen Verzögerung geführt.