Neubau eines mehrschraubigen Arbeitsschiffes Referenznummer der Bekanntmachung: HGM-20-0026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2020/S [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafenmannheim.de/de/vergabebekanntmachung.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines mehrschraubigen Arbeitsschiffes
Schiffbau.
Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH
Rheinvorlandstraße 5
68159 Mannheim
DEUTSCHLAND
Der Auftragnehmer wird verpflichtet, auf Grundlage der Besonderen Vertragsbedingungen und deren Bestandteilen von max. 18 Monaten nach Auftragsvergabe ein vollständiges und funktionsfähiges Diese-elektrisches Arbeitsschiff herzustellen und zu liefern.
Grundanforderungen/Hauptabmessungen:
— Länge über Alles: max. 23,90 m;
— Länge in der WL: max. 23,90 m;
— Breite über Alles: max. 5,75 m;
— Breite auf Spant: 5,45 m;
— Seitenhöhe im Mittelschiff: 1,90 m;
— Seitenhöhe im Hinterschiff: 2,10 m;
— Tiefgang: max. 1,30 m;
— Fixpunkt maximal Tiefgang: 5,80 m.
Die Außenhaut im Bugbereich wird verstärkt ausgeführt damit eine Fahrt bei leichter Eisdecke möglich ist. Eine Eisklasse ist nicht vorgesehen.
Der Schiffskörper wird vollkommen in Schweißkonstruktion erstellt. Alle Stahlteile sind mindestens als Schiffbaustahl Grad A oder gleichwertig mit Werkzeugnissen nach DIN EN 10204 3.2 zu liefern. Die Stahlteile sind gesandstrahlt einzubauen oder vor dem Anstrich zu sandstrahlen.Die Stahlteile können mit Shopprimer geliefert und verbaut werden, wenn der Shopprimer mit dem Beschichtungssystem kompatibel ist (DIN EN 12944, Teil 5 und BAW Merkblatt). Rohrleitungen werden gesandstrahlt und in feuerverzinkter Ausführung geliefert und verbaut. Lösbare Schraubenverbindungen auf Deck in nichtrostender Ausführung. Schweißverbindungen nur mit zugelassenen Werkstoffen. Sämtliche Materialien für den Innenausbau, insbesondere Wand- und Deckenverkleidungen, Bodenbeläge etc. erfüllen die Forderung schwer entflammbar nach ADN und müssen lichtecht und farbbeständig sein. Das Boot soll voll ausgebaut und eingerichtet mit allen dazu erforderlichen Komponenten betriebsfertig und von den erforderlichen Behörden abgenommen ausgeliefert werden. Alle hierfür erforderlichen Geräte, Ausrüstungen, Materialien und erforderlichen Arbeiten sind vom Auftragnehmer zu liefern. Nebenleistungen werden nicht anerkannt und gesondert vergütet. Der Auftragnehmer wird verpflichtet, die im Generalplan des Auftraggebers angegebenen Bauteilabmessungen auf deren Konformität mit den einschlägigen Vorschriften zu prüfen. Das Arbeitsschiff ist so auszurüsten, dass bei der Fahrt im Schubverband die minimale Besatzung nach RheinSchPersV/Binnenschiffs – Untersuchungsordnung ausreichend ist. Der Bauausführung liegt der Fertigungsstandard des Deutschen Schiffsbaues, des Verbands für Schiffbau und Meerestechnik e. V., neueste Ausgabe zum Vertragsabschluss zugrunde. Alle weiteren Vorschriften und Standards gelten gleichwohl, ebenfalls die neuesten Kenntnisse des Schiffsbaues. Im Einzelnen wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen mit deren Bestandteilen (Leistungsbeschreibung, Generalplan und weiter Anlagen) verwiesen, die bei den Auftragsunterlagen abrufbar sind.
Nebenangebote dürfen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Es dürfen mehrere Hauptangebote abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines mehrschraubigen Arbeitsschiffes
Ort: Tangermünde
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39590
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.