Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten – Naturnahe Mahd 2022-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 133-1662
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten – Naturnahe Mahd 2022-2023
Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe hat im Auftrag des Gemeinderates im Jahr 2020 mit einem Pilotversuch begonnen, um ein neues Mahdkonzept zur Förderung der Biodiversität zu entwickeln. Das Mahdkonzept soll schrittweise umgesetzt werden. Zunächst werden Pflegearbeiten begrenzt auf die Jahre 2022 und 2023 zur Pflege von 45 ha Wiesenflächen ausgeschrieben (im nach-folgendem auch „Naturnahe Mahd“ genannt). Die Pflegearbeiten wurden auf 4 Flächenlose mit den Nummern 30, 31, 32 und 33 verteilt, damit sollen kleinere Firmen angesprochen werden, die sich auf eine naturnahe Pflege von Flächen spezialisiert haben. Die Firmen können für mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben, jedoch ist die Zuteilung auf maximal 2 Lose begrenzt.
In der Ausschreibung sind 2 Mahdmuster für die naturnahe Pflege vorgesehen:
— Inselmahdmuster mit Grüngutaufnahme: Bei der Inselmahd sind bei jedem Arbeitsgang die Hälfte der Fläche zu mähen. Mit diesem Vorgehen bleiben über das gesamte Jahr hinweg blühende Bereiche mit Langgras als Lebensraum für die Insekten und Kleinsttiere bestehen. Bei jedem Wiesenschnitt muss das Grüngut aufgenommen werden, um dem Boden den Nährstoff zu entziehen.
— Streifenmahd mit Grüngutaufnahme: Für die zweireihige Streifenmahd werden mit dem Mähgerät 80-160 cm breite Bahnen gezogen. Bei jedem Mahdvorgang werden die Bahnen gewechselt, so dass während der gesamten Vegetationsperiode Wiesenstreifen mit Blütenpflanzen und mit hohen Grashalmen stehen bleiben und den Insekten und Tieren als Nektarquelle, Fluchtort oder Brutstätte dienen. Die Aufnahme des Grüngutes ist auch bei der Streifenmahd bei jedem Mahdgang erforderlich.
Zur naturnahen Pflege der Flächen gehört auch die Aufnahme des Laubes auf den Inselmahd-Flächen. Im Spätherbst wird 1x das Laub auf den gemähten Abschnitten der Inselmahd-Flächen aufgenommen und auf einem der städtischen Kompostplätzen entsorgt. Auf den Streifenmahd-Flächen ist hingegen eine Laufaufnahme nicht erforderlich.
Die Flächenbezirke sind für die Steuerung der Pflegeleistungen verantwortlich. Im Frühjahr werden jeweils die einzelnen Arbeitsgänge der Pflegeleistungen grob geplant und während der Pflegesaison verfeinert. Die konkreten Arbeitsgänge werden im Einzelnen ausgearbeitet und frühzeitig mit den Pflegefirmen abgestimmt. Die Flächenbezirke sind für die Steuerung der Pflegeleistungen verantwortlich und sind während der gesamten Vertragsdauer die Ansprechpartner für die Pflegefirmen.
Die Menge der anfallenden Pflegearbeiten sind in den einzelnen Losen unterschiedlich und können sich jährlich aufgrund von Neubaugebieten, Baustellen oder Zuweisungen einer anderen Pflegekategorie für eine bestimmte Pflegeleistungen ändern. Die Pflegefirmen erhalten stets Anfang des Jahres für jedes der Lose die aktualisierten Pflege- und Laubpläne sowie die Mengenangaben in sogenannten Flächennachweisen.
Je nach leistbarer Höchstkapazität des Bieters sind folgende Loskombinationen möglich: – bei 12 ha leistbarer Höchstkapazität: Los 30, 32 oder Los 33.
— bei 24 ha leistbarer Höchstkapazität: jedes Los einzeln oder Los 30 mit Los 32, Los 30 mit Los 33 oder Los 32 mit Los 33,
— bei 36 ha leistbarer Höchstkapazität: alle Kombinationen wie bei 24 ha; Los 30,32 oder 33 kombiniert mit Los 31 oder Los 30, 32 und 33.
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten – Naturnahe Mahd 2022-2023
Stadtgebiet Karlsruhe – Stadtteile Rüppurr, Weiherfeld-Dammerstock, Beiertheim, Beiertheimer Feld, Bulach sowie die Süd-, Südwest und Weststadt
Das Los 30 umfasst die Stadtteile Rüppurr, Weiherfeld-Dammerstock, Beiertheim, Beiertheimer Feld, Bulach sowie die Süd-, Südwest und Weststadt und wird vom Flächenbezirk Mitte betreut.
In diesem Los sind auf 101 Grünflächen folgende landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten auszuführen:
— Inselmahd mit Aufnahme auf großen Flächen > 2 000 m2 (GIM) 4,3 ha,
— Inselmahd mit Aufnahme auf kleinen Flächen ≤ 2 000 m2 (KIM) 0,9 ha,
— Streifenmahd mit Aufnahme auf großen Flächen > 2 000 m2 (GSM) 3,2 ha,
— Streifenmahd mit Aufnahme auf kleinen Flächen ≤ 2 000 m2 (KSM) 0,5 ha,
— Laubbeseitigung 3,3 ha.
Witterungseinflüsse, örtliche Bodenbedingungen oder andere Faktoren können auf einzelnen Flächen zu einem stärkeren Wuchs der Vegetation führen und somit zusätzliche Pflegeeingriffe erforderlich machen. Der Auftraggeber kann bei den einzelnen Pflegekategorien entsprechend des Bedarfs auf einigen Flächen einen zusätzlichen Arbeitsgang abrufen. Das Auftragsvolumen für die zusätzlichen Arbeitsgänge ist mit der Angabe der m2 bei den Bedarfspositionen definiert. Dabei ist berücksichtigt, dass das Volumen der Bedarfspositionen das Auftragsvolumen insgesamt nicht um 10-15 % übersteigt.
Den Bedarfspositionen werden bei der Wertung (Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots) dasselbe Gewicht beigemessen wie den übrigen Positionen.
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten – Naturnahe Mahd 2022-2023
Stadtgebiet Karlsruhe – Stadtteile Daxlanden-Rheinhafen, Oberreut, Grünwinkel, Mühlberg, Knielingen, Neureut sowie die West-, Nord- und Nordweststadt
Das Los 31 umfasst die Stadtteile Daxlanden-Rheinhafen, Oberreut, Grünwinkel, Mühlberg, Knielingen, Neureut sowie die West-, Nord- und Nordweststadt und wird vom Flächenbezirk West bzw. Ortsverwaltung (OV) Neureut betreut.
In diesem Los sind auf 162 Grünflächen folgende landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten auszuführen:
— Inselmahd mit Aufnahme auf großen Flächen > 2 000 m2 (GIM) 3,2 ha,
— Inselmahd mit Aufnahme auf kleinen Flächen ≤ 2 000 m2 (KIM) 1,6 ha,
— Streifenmahd mit Aufnahme auf großen Flächen > 2 000 m2 (GSM) 10,7 ha,
— Streifenmahd mit Aufnahme auf kleinen Flächen ≤ 2 000 m2 (KSM) 1,8 ha,
— Laubbeseitigung 0,4 ha.
Witterungseinflüsse, örtliche Bodenbedingungen oder andere Faktoren können auf einzelnen Flächen zu einem stärkeren Wuchs der Vegetation führen und somit zusätzliche Pflegeeingriffe erforderlich machen. Der Auftraggeber kann bei den einzelnen Pflegekategorien entsprechend des Bedarfs auf einigen Flächen einen zusätzlichen Arbeitsgang abrufen. Das Auftragsvolumen für die zusätzlichen Arbeitsgänge ist mit der Angabe der m2 bei den Bedarfspositionen definiert. Dabei ist berücksichtigt, dass das Volumen der Bedarfspositionen das Auftragsvolumen insgesamt nicht um 10-15 % übersteigt.
Den Bedarfspositionen werden bei der Wertung (Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots) dasselbe Gewicht beigemessen wie den übrigen Positionen.
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten – Naturnahe Mahd 2022-2023
Stadtgebiet Karlsruhe – Stadtteile Hagsfeld, Rintheim sowie die Nord- und Oststadt
Das Los 32 umfasst die Stadtteile Hagsfeld, Rintheim sowie die Nord- und Oststadt und wird vom Flächenbezirk Ost betreut.
In diesem Los sind auf 97 Grünflächen folgende landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten auszuführen:
— Inselmahd mit Aufnahme auf großen Flächen > 2 000 m2 (GIM) 3,8 ha,
— Inselmahd mit Aufnahme auf kleinen Flächen ≤ 2 000 m2 (KIM) 1,2 ha,
— Streifenmahd mit Aufnahme auf großen Flächen > 2 000 m2 (GSM) 2,8 ha,
— Streifenmahd mit Aufnahme auf kleinen Flächen ≤ 2 000 m2 (KSM) 0,9 ha,
— Laubbeseitigung 1,2 ha.
Witterungseinflüsse, örtliche Bodenbedingungen oder andere Faktoren können auf einzelnen Flächen zu einem stärkeren Wuchs der Vegetation führen und somit zusätzliche Pflegeeingriffe erforderlich machen. Der Auftraggeber kann bei den einzelnen Pflegekategorien entsprechend des Bedarfs auf einigen Flächen einen zusätzlichen Arbeitsgang abrufen. Das Auftragsvolumen für die zusätzlichen Arbeitsgänge ist mit der Angabe der m2 bei den Bedarfspositionen definiert. Dabei ist berücksichtigt, dass das Volumen der Bedarfspositionen das Auftragsvolumen insgesamt nicht um 10-15 % übersteigt.
Den Bedarfspositionen werden bei der Wertung (Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots) dasselbe Gewicht beigemessen wie den übrigen Positionen.
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten – Naturnahe Mahd 2022-2023
Stadtgebiet Karlsruhe – Stadtteile Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier
Das Los 33 umfasst die Stadtteile Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier und wird vom Stadtamt Durlach betreut.
In diesem Los sind auf 146 Grünflächen folgende landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten auszuführen:
— Inselmahd mit Aufnahme auf großen Flächen > 2 000 m2 (GIM) 3,7 ha,
— Inselmahd mit Aufnahme auf kleinen Flächen ≤ 2 000 m2 (KIM) 0,6 ha,
— Streifenmahd mit Aufnahme auf großen Flächen > 2 000 m2 (GSM) 4,9 ha,
— Streifenmahd mit Aufnahme auf kleinen Flächen ≤ 2 000 m2 (KSM) 1,0 ha,
— Laubbeseitigung 0,4 ha.
Witterungseinflüsse, örtliche Bodenbedingungen oder andere Faktoren können auf einzelnen Flächen zu einem stärkeren Wuchs der Vegetation führen und somit zusätzliche Pflegeeingriffe erforderlich machen. Der Auftraggeber kann bei den einzelnen Pflegekategorien entsprechend des Bedarfs auf einigen Flächen einen zusätzlichen Arbeitsgang abrufen. Das Auftragsvolumen für die zusätzlichen Arbeitsgänge ist mit der Angabe der m2 bei den Bedarfspositionen definiert. Dabei ist berücksichtigt, dass das Volumen der Bedarfspositionen das Auftragsvolumen insgesamt nicht um 10-15 % übersteigt.
Den Bedarfspositionen werden bei der Wertung (Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots) dasselbe Gewicht beigemessen wie den übrigen Positionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass – nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass – über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragschluss abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben. Dem Angebot in diesem Fall eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert ist.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass – Referenzprojekte (mindestens 1):
Liste geeigneter Projekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Leistungen im Bereich der Grünpflege öffentlicher Auftraggeber), unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum,
Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
— Firmenangaben – Eigenerklärung zu den Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
— Ausrüstung und Leistungsausführung – Eigenerklärung zu den aktuell verfügbaren Maschinen und technischen Ausrüstungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E44374668.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Eine Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote hat ausschließlich elektronisch in Textform über subreport/ELViS zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag oder das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer [gelöscht] zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).