Landkreis Sigmaringen – Europaweite Vergabe der Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/468
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-sigmaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Sigmaringen – Europaweite Vergabe der Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie
Erstellung Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).
Die B 311n/B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als
Vordringlicher Bedarf eingestuft. Anlass der Untersuchungen ist eine geplante Bündelungstrasse der B 311n/B 313 zwischen Mengen und Meßkirch. Der Abschnitt der B 311 und der B 313 – B 32 zwischen Meßkirch im Westen und Mengen in Osten ist verkehrlich stark belastetet. Um die Verbindungsfunktion sowie die Verkehrsqualität zu verbessern und gleichzeitig den Durchgangsverkehr in Ortschaften zu reduzieren, soll eine neue Bündelungstrasse entstehen, die verkehrlich keine reine Aneinanderreihung von Ortsumfahrungen aufweist.
Anlass der Untersuchungen ist eine geplante Bündelungstrasse der B 311n/B 313 zwischen Mengen und Meßkirch. Die Bearbeitung der UVS ist voraussichtlich zwischen Juni 2021 und Dezember 2023 durchzuführen.
Es ist eine Umweltverträglichkeitsstudie gemäß den Anforderungen des UVPG bzw. des UVwG (Baden-Württemberg) und des Leistungsbildes Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) des HVA F-StB
(derzeitiger Stand 2019) zu erstellen. Als methodische Basis sind die Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS 2008 - Entwurf) des BMVBS heranzuziehen.
Innerhalb dieses Untersuchungsraumes sind neue Variantenkorridore nicht auszuschließen. Das Untersuchungsgebiet soll sich daher auf die gesamte Fläche (ca. 15 929 ha) erstrecken. Der Untersuchungsraum ist sehr groß und umfasst nach vorläufiger Bilanzierung auf Basis ALKIS eine Fläche von ca. 15 929 ha. Von dieser Gesamtfläche entfallen nach vorläufiger Bilanzierung knapp
5 600 ha auf Wald und Gehölze; weitere rd. 6 700 ha sind als Landwirtschaftsfläche klassifiziert. Im Rahmen der Planungsraumanalyse wurde der Gesamtuntersuchungsraum in 31 Teilräume gegliedert. Das faunistische Untersuchungsprogramm differenziert nach diesen Teilräumen. Zu den Artengruppen, die flächen- oder methodenbedingt in größerem Umfang zu bearbeiten sind, gehören Vögel, Fledermäuse und Amphibien.
Neben der Erfassung und Bewertung umfasst die erwartete Leistung auch eine Beratung im Rahmen der Planung, einschließlich Hinweisen zur Optimierung der Varianten, bis zur umweltfachlichen
Variantenempfehlung.
Weiterhin ist die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitskreises Umwelt des Landkreises Sigmaringen Teil der zu erbringenden Leistungen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Qualität als auch die Aktualität der Referenzen berücksichtigt. Hierbei werden je Bewerber lediglich die drei durch den Bewerber als priorisiert gekennzeichneten Referenzen berücksichtigt.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht.
Anstelle den in den Formblättern geforderten „Unterschriften“ ist die Eintragung des Namens der Person, welche die Erklärung rechtsverbindlich abgibt, ausreichend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2. Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Nachweis von vergleichbaren Leistungen im Bereich der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien in den vergangenen 5 Jahren (Fertigstellung frühestens 1.1.2016 und spätestens vor Abgabe des Teilnahmeantrags) die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Umfang der Leistungen,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Zeitpunkt der Abnahme,
— Honorarkosten in Euro brutto,
— kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Vorlage von mindestens 2 Referenzen über die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien in den vergangenen 5 Jahren (Fertigstellung frühestens 1.1.2016 und spätestens vor Abgabe des Teilnahmeantrags).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDVMU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.