Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, BÜ Rohbau, VEC509222080 Referenznummer der Bekanntmachung: 2009/S 060-086614
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, BÜ Rohbau, VEC509222080
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, BÜ Rohbau
Göppingen
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, BÜ Rohbau
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris − Straßburg − Stuttgart − Wien − Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, BÜ Rohbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40223
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Göppingen
Durch den Wegfall der durch den AN mit genutzten Büroanlage des AG in Aichelberg vor Abschluss der Leistung des ANBAU muss sich der AN eigene Büroräume vor Ort organisieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 40223
Land: Deutschland
32: Baubüro BÜ in Gruibingen.
Die vertraglich geschuldete Leistung des AN bleibt durch den Wechsel der Büroräume unberührt und ändert sich nicht.