Klärwerk Karlsruhe, Abfuhr und Verwerung von Klärschlammasche aus der Wirbelschichtverbrennung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlsruhe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerk Karlsruhe, Abfuhr und Verwerung von Klärschlammasche aus der Wirbelschichtverbrennung
Abfuhr und Verwertung von Klärschlammasche aus der Wirbelschichtverbrennung.
Klärwerk Karlsruhe
An der Wässerung 2
76187 Karlsruhe
Abfuhr und Verwertung von Klärschlammasche (Abfallschlüsselnummer 190111):
Für das Klärwerk Karlsruhe soll der Auftrag für die Abfuhr und Verwertung von Klärschlamm vergeben werden. Die Laufzeit des Auftrages ist für ca. 2 Jahre vorgesehen bzw. für die Abholung und Verwertung von einer Aschemenge von ca. 8 000 t.
Im Klärwerk Karlsruhe wird der anfallende Klärschlamm aus der Abwasserreinigung auf 25 % Trockensubstanz (TS) entwässert, mittels Scheibentrockner auf 40 % TS getrocknet und anschließend zusammen mit anderen Klärwerksabfällen in einem Wirbelschichtofen verbrannt. Die anfallende Asche wird in ein Silo gefördert und von hier trocken zur Abfuhr verladen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abfuhr und Verwertung der anfallenden Klärschlammasche. Angestrebt wird eine Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf gemäß Klärschlammverordnung.
Bei der Asche handelt es sich um Rost- und Kesselaschen, die gefährliche Stoffe enthalten gemäß AVV Abfallschlüssel-Nr. 190111*. Der Auftraggeber gewährleistet die chemische Zusammensetzung gemäß den als Anlage in der Ausschreibung beigefügten Analysewerten unter der Berücksichtigung produktionsbedingter Abweichungen. Die nach den behördlichen Auflagen des Verwerters erforderlichen chemischen Analysen werden auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt, wobei Anzahl und Umfang von den Vertragsparteien festgelegt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die anfallende Asche zu übernehmen und in einer behördlich genehmigten Anlage zu verwerten.
Im Fall von Verzögerungen bei der darauf folgenden Ausschreibung kann der Auftrag um wenige Wochen verlängert werden.
Im Fall von Verzögerungen bei der darauf folgenden Ausschreibung kann der Auftrag um wenige Wochen verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die Genehmigung zur Verwertung von Stoffen gem. Abfallschlüssel 190111* mit gefährlichen Stoffen ist zwingend mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung (Formular „Eigenerklärung zur Eignung“) mit dem Angebot nachgewiesen werden.
Dabei sind folgende Eignungen nachzuweisen, dass:
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen,
— keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlichen unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind nur elektronisch abzugeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem(ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Die Ausschreibungsunterlagen stehen dort kostenfrei unter der ELViS-Nummer E89388876 zur Verfügung. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zulassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zurichten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Schlusstermin für Bieteranfragen ist der 2. März 2021.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Angebote in Papierform müssen von der Wertung ausgeschlossen werden!! Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter [removed] zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (§160 Abs. 3 Nr. 4 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach § 160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland