Campus Schopfheim — Außenanlagen mit Schulhof Schule Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 500a-CFA/01-004.05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim — Außenanlagen mit Schulhof Schule Neubau
Gegenstand der Vergabe ist die Gestaltung eines Schulhofs bei einem Schulneubau.
Die Vergabe umfasst umfasst ca. 2 900 m2 Fläche mit Asphalt-, Pflaster- und Grünflächen.
Friedrich-Ebert-Schule — Gemeinschaftsschule Schopfheim
Roggenbachstraße 11
79650 Schopfheim
Der bestehende Schulhof zwischen Alt- und Neubau wird im Kontext einer großen Umgestaltung eines alten Schulgeländes mit denkmalgeschützten Gebäuden und Schulneubau zu einem modernen Schulcampus mit Ganztagsangebot und neuer Sporthalle erneuert und in den Geländehöhen angepasst.
Die Vergabe umfasst Erdarbeiten, Einlaufbauwerke, Wegebauarbeiten mit Asphalt und Pflaster, Treppen, Geländeabfangungen, Holzdeck, Müll-Unterstellplatz.
Der ausgeschriebene 1. Bauabschnitt der Freianlagen des Campus umfasst ca. 2 900 m2 Fläche.
Im weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau im Schwarzwald
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79872
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDP14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx