Haus der Jugend, Uhlandstr. 2-4, 79102 Freiburg, Innengerüste Referenznummer der Bekanntmachung: 2019004155
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus der Jugend, Uhlandstr. 2-4, 79102 Freiburg, Innengerüste
Innengerüste
Freiburg i. Br.
Umbau und Sanierung, Gerüstbauarbeiten llnnengerüste.
Erstellen. Verhalten und Abbauen von ca. 1 410 m“ Raumgerüst mit geschlossener Arbeits-Plattform(Polygonale Grundfläche ca. 365 rn“) für Ausbaugewerke einschl. Treppenaufgang und Einbringöffnung.
Erstellen, Verhalten und Abbauen von ca. 530 m’ Flächengerüst an lnnenwänden (mittlere Höhe ca. 6.70 m).
Erstellen, Vorhalten und Abbauen von 2 Rollgerüsten für Arbeiten auf der Plattform.
Gesamtvorhaltedauer ca. 50 Wochen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Innengerüste, Haus der Jugend
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Denzlingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Umbau und Sanierung, Gerüstbauarbeiten lnnengerüste
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Denzlingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79211
Land: Deutschland
Auf Anraten der beauftragten Firma, sowie Firmen der das Gerüst nutzenden Gewerke, wurde für sicheres Arbeiten durch Erhöhung der Gerüstlastklasse das Aufstellen von Leitern und Auflastgerüsten ermöglicht.
Die sehr komplizierte Raumgeometrie machte eine Gerüstzeichnung seitens der Gerüstbaufirma notwendig, um die statischen belange nachzuweisen. Nachträglich musste die Belagsbreite an die assymmetrischen Umfassungswände angepasst werden. Massenmehrung entstand durch abweichende Mengenberechnung im LV und verlängerte Standzeit.
Nachtragsvereinbarung Nr. 2: Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt dabei nicht in Frage, da diese Arbeiten, auch im Hinblick auf die Gewährleistung, von einer Firma getätigt werden müssen zudem würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen. Die zusätzliche Leistung lässt sich vom ursprünglichen Aufrag nicht ohne fachliche oder wirtschaftliche Nachteile trennen, da es sich um den situationsbedingten Umbau des vorhandenen Gerüst und Massenmehrung handelt.