Gymnasium am Deutenberg — Aula-Bestuhlung Referenznummer der Bekanntmachung: 49/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE136
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingen-schwenningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium am Deutenberg — Aula-Bestuhlung
Gymnasium am Deutenberg — Aula-Bestuhlung.
Staufenstr. 65
78056 Villingen-Schwenningen
Die Stadt Villingen-Schwenningen setzt eine unter Denkmalschutz stehende Schule (Gymnasium am Deutenberg) aus dem Jahr 1964 instand. Gegenstand der Ausschreibung ist Erneuerung der denkmalgeschützten Bestuhlung in der Aula (500 Stühle).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gymnasium am Deutenberg-Aula-Bestuhlung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlüsselfeld
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96132
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn:
1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de