VgV Architekt | BA 3.1 Ebene A, Hauptgebäude, Klinikum Konstanz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 7696393-7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.glkn.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Architekt | BA 3.1 Ebene A, Hauptgebäude, Klinikum Konstanz
Das Klinikum Konstanz plant, Teile des Südflügels des „Hauptgebäudes“ (Mainaustraße 35, ehemals Luisenstraße 7, Baujahr 1971) neu zu strukturieren.
Dabei werden Flächen neu belegt, die im Rahmen des Umzugs von Abteilungen in den Neubau des Funktionsgebäudes freigeworden sind.
Die Funktionsbereiche, welche der Bauabschnitt BA3.1 beinhaltet, befinden sich in einem zusammenhängenden Bereich im Süden der Ebene A und umfassen die Bereiche Klinik für Nuklearmedizin, Zentrallabor, Personalcafeteria (mit Galerieebene in der Ebene B) und Klinikkapelle/Raum-der-Stille (in der Ebene B). Die Funktionen befinden sich derzeit schon im Hauptgebäude oder in anderen Gebäuden auf dem Klinik-Campus, die Technikräume befinden sich in der Ebene U sowie auf dem Dach. Durch die Zusammenfassung der Funktionen im Schwerpunkt der Anlage sind Synergien in den klinischen, logistischen und technischen Strukturen geplant.
Hierfür wird ein Architekt für die LPH 5-9 gem. HOAI 2021 gesucht. Für die Einarbeitung in die bestehenden hausinternen Planungen sind mit der Angebotsabgabe die Prozentpunkte anzugeben. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die LPH 5-6 beauftragt, im Anschluss die LPH 7-9.
Konstanz
Die Gesamtmaßnahme, über alle folgend beschriebenen Bereiche, umfasst eine Nettonutzfläche von circa 2 300 m2.
Bereich „Zentrallabor“:
Das Zentrallabor soll von der Ebene F auf die Teilfläche der derzeitigen Personalcafeteria und der ehemaligen Apotheke in der Ebene A verlegt werden. Die Nettonutzfläche des Bereichs beträgt ca. 260 m2.
Bereich „Neubau Personal-Cafeteria“ Die neue Personalcafeteria soll im jetzigen Bereich alte Kapelle mit einer Galerie eingeplant werden, im Außenbereich wird ein vorgelagerter Freisitz geplant. Die Nettonutzfläche des Bereichs wird im Vergleich zur bestehenden Caféteria erweitert und beträgt dann ca. 530 m2. Der Bereich wird komplett entkernt und neu aufgebaut.
Bereich „Klinik für Nuklearmedizin“:
Die Station zieht von Ihrem jetzigen Standort, der Klinik West, in den Bereich der ehemaligen Apotheke und Zentrallager. Für die Klinik für Nuklearmedizin ist der größten Flächenanteil im Projekt BA3.1 erforderlich mit einer Nettonutzfläche von circa 1 000 m2. Hierin ist ein GMP-Reinraum bis GMP Klasse C (Arbeiten A bis C in Isolator) mit ca. 75 m2 BGF enthalten.
Bereich „Neubau Kapelle inkl. Seelsorge“:
Im Bereich der bestehenden Kapelle (Ebene B, Empore) soll ein neuer „Raum der Stille“ eingerichtet werden, der im Klinikum als Raum für Gedenken, Besinnung und Gebet dienen soll. Auch werden in diesem Raum Gottesdienste durchgeführt. Für den Bereich Kapelle ist ein Künstler beauftragt für die künstlerische Gestaltung und die Ausstattung des Raumes. Der Bereich umfasst eine Nettonutzfläche von ca. 150 m2 und besteht aus 3 Räumen: dem „Raum der Stille“, einer Sakristei sowie einem Eingangsbereich. Der bestehende Ausbau wird komplett entfernt, die Räume werden neu ausgebaut.
Bauabschnitte/zeitliche Abfolge:
Die Baumaßnahmen finden unter laufendem Betrieb statt. Für jeden Funktionsbereich gibt es besondere Anforderungen, die eine Aufteilung in unterschiedliche Abschnitte erfordern.
Das bestehende Zentrallabor kann in der Ebene F solange in Betrieb bleiben, bis das neue Labor fertiggestellt ist. Es ziehen wenige bestehende Geräte in die neuen Räume um, daher ist mit keiner längeren Betriebsunterbrechung zu rechnen.
Die Personalcafeteria soll durchgehend in Betrieb bleiben soll, daher muss diese in 2 Abschnitten errichtet werden; nach Fertigstellung des Speisebereichs in der alten Kapelle ist ein Interimsbetrieb für die Speisenausgabe geplant.
Die Klinik für Nuklearmedizin kann in der Klinik West solange in Betrieb bleiben, bis die neue Station fertiggestellt ist. Einzig das PET/CT und die Gamma-Kamera ziehen von der bestehenden Station mit um, so daß es hier zu einer geplanten Betriebsunterbrechung kommt.
Die Kapelle/Raum-der-Stille wird im Klinikum komplett neu etabliert, es ist nicht mit einer größeren Umzugsmaßnahme zu rechnen.
Für den Bereich Personalcafeteria Ausgabebereich werden die Leistungen soweit möglich im ersten Abschnitt vorbereitet. Die technischen Installationen im UG laufen unabhängig von den Abschnitten. Ein Interimsbetrieb der Haustechnik ist nicht geplant.
Es sind folgende Maßnahmen erforderlich: Abbruch und Entsorgung, Ergänzungen Gründung, Änderungen in der Tragstruktur (Unterzüge/Stützen/Decke/Treppe), Erneuerung Flachdach, Außenfenster und Türen, WDVS Außenwände, tragende und nicht tragende Innenwände und Innenwandbekleidungen, Innentüren, Estrich und Bodenbeläge, Einbaumöbel, Orientierungs- und Informationssysteme. Die technischen Anlagen, welche den Bereich des Bauabschnittes ver- und entsorgen, werden komplett entfernt und durch neue Anlagen ersetzt. Die Fachplanung TGA HLSKE ist beauftragt.
Die von den Arbeiten betroffene Bausubstanz wurde mit Planungsbeginn einer Schadstoffuntersuchung unterzogen. Vorhandene Belastungen wurden dokumentiert, die gesamten Arbeiten werden von einem Schadstoffgutachter begleitet.
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die LPH 5-9 gem. HOAI 2021 gesucht. Für die Einarbeitung in die bestehenden hausinternen Planungen sind mit der Angebotsabgabe die Prozentpunkte anzugeben. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die LPH 5-6 beauftragt, im Anschluss die LPH 7-9.
Konzept und Planungen bis Leistungsphase 4 wurden hausintern durch den Geschäftsbereich 4 – Bau und Technik erstellt.
Kosten netto: KG 300: [Betrag gelöscht] EUR, KG 400: [Betrag gelöscht] EUR, Gesamtprojektkosten brutto KG 300-700 18,2 Mio. EUR geplanter Baubeginn: Anfang 2022, Planungsbeginn KW 23/2021.
Der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz, Klinikum Konstanz GmbH, ist ein öffentlicher Auftraggeber. Das Projekt wird öffentlich gefördert, der Förderantrag wurde 2020 eingereicht.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 18.5.2021.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:
a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %, 100 Punkte): Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
b) technische Leistungsfähigkeit:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich. Mehrfachnennungen sind möglich.
Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Es kann je Referenz ein Nachweis über Kosten- und Terminsicherheit in Form eines Referenzschreibens, bestätigt durch den Bauherrn, eingereicht werden. Die Nachweise werden im Bereich fachlicher Eignung gewertet.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 70 %, d.h. max. jeweils 175 Punkte je Referenz (35 %) Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet, d.h. 50 Punkte.
Referenz A:
Ein realisiertes vergleichbares Projekt (Thema Krankenhausbau, Tagesklinik, oder vergleichbarer Komplexität, Neubau oder Sanierung) (Vergleichbarkeit: ca. 2 300 m2 NNF, KG 200-700 ca. 18 Mio. EUR brutto, Sanierung/Umbau, öffentlicher Auftraggeber).
Referenz B:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts (Thema Umbau, Sanierung) (Vergleichbarkeit: ca. 2 300 m2 NNF, KG 200-700 ca. 18 Mio. EUR brutto, Krankenhausbau, Tagesklinik, oder vergleichbare Komplexität, Umbau/Sanierung bei laufendem Betrieb, öffentlicher Auftraggeber).
Für alle Referenzen gilt: Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3) formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 18.5.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts:
— Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 5 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5-9) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts:
— Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 5 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5-9) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9) aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)