Sachverständigenleistungen im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach Atomgesetz (AtG) und Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), insb. bezgl. Objektsicherung und Fachkunde Anlagenpersonal.
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE111
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://um.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigenleistungen im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach Atomgesetz (AtG) und Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), insb. bezgl. Objektsicherung und Fachkunde Anlagenpersonal.
Sachverständigenleistungen im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach Atomgesetz (AtG) und Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), insb. bzgl. Objektsicherung und Fachkunde Anlagenpersonal.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart
Kerntechnische Anlagen und Einrichtungen Baden-Württemberg
Sachverständigenleistungen nach § 20 Atomgesetz vorrangig im Bereich der Objektsicherung und der Fachkunde des Anlagenpersonals der kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Baden-Württemberg im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Der Rahmenvertrag wurde 1991 unbefristet abgeschlossen. Gutachterverträge auf der Grundlage des § 20 Atomgesetz sind besondere Auftragsgegenstände. Insbesondere im Bereich der Anlagensicherung kann eine ordnungsgemäße Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nach dem Atomgesetz nur durch langfristige Verträge sichergestellt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sachverständigenleistungen im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach Atomgesetz (AtG) und Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), insb. bezgl. Objektsicherung und Fachkunde Anlagenpersonal.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.grs.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und kerntechnische Anlagen und Einrichtungen in Baden-Württemberg
Sachverständigenleistungen nach § 20 Atomgesetz vorrangig im Bereich der Objektsicherung und der Fachkunde des Anlagenpersonals der kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Baden-Württemberg im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Der Rahmenvertrag mit der GRS gGmbH ist ein auf Grund des Auftragsgegenstandes unbefristeter Vertrag (siehe II.2.7)). Die Änderungen des Vertrages ändern den Gesamtcharakter des Vertrages nicht. Der Vertrag ist daher weiterhin unbefristet.
Nationale Identifikationsnummer: DEA23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.grs.de
Durch die Vertragsänderung wurden die beauftragten Sachverständigenleitungen über die Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach dem Atomgesetz (AtG) hinaus auf die Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) mit den darauf gestützten Rechtsverordnungen erweitert. Zudem wurden die Regierungspräsidien als strahlenschutzrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörden berechtigt, im Rahmen des Vertrages Leistungen abzurufen.
Die Änderung wurde durch das Ende 2018 in Kraft getretene neue Strahlenschutzrecht erforderlich. Danach dürfen der Umgang mit sonst. radioaktiven Stoffen sowie deren Beförderung nur genehmigt werden, wenn der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen und sonst. Einwirkungen Dritter gewährleitet ist. Die schutzrechtl. Behörden haben damit erweiterte Aufgaben, die bisl. auf kerntechnische Anlagen und Einrichtungen beschränkt waren. Diese Gesetzesänderung war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 1991 nicht vorhersehbar und macht eine Anpassung erforderlich. Der Vertrag wird dabei nur insoweit verändert, als die bestehenden Aufgaben des Auftragnehmers in Bezug auf das neue Strahlenschutzrecht erweitert werden und neben dem Auftraggeber (Umweltministerium) auch die Regierungspräsidien als Bezugsberechtigte aufgeführt werden. Der Gesamtcharakter des Vertrags ändert sich nicht. Auf Grund des besonderen Auftragsgegenstandes ist aus Sicherheitsgründen ein hohes Maß an Kontinuität erforderlich.