BV Realschule Mühlheim – Liftaufzug Referenznummer der Bekanntmachung: 3m5182
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlheim an der Donau
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muehlheim-donau.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Realschule Mühlheim – Liftaufzug
Liftaufzug innen, barrierefrei im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme eines Schulgebäudes.
Realschule Mühlheim
Schillerstraße 22
78570 Mühlheim an der Donau
Gegenstand der Vergabe ist die Herstellung eines barrierefreien/behindertengerechten Liftaufzugs im Innenbereich in einem Schulgebäude im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme (Realschule Mühlheim an der Donau).
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Bieter Eintragungspflicht besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein PQ-Verzeichnis gilt der Nachweis als erbracht).
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (soweit Pflichtmitgliedschaft besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein PQ-Verzeichnis gilt der Nachweis als erbracht).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (gemäß Formblatt).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt).
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten Erklärungen/Nachweise entsprechend für den Nachunternehmer vorzulegen (gemäß Formblatt).
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Zwingend, auch wenn Eintragung im PQ-Verzeichnis vorliegt.
Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen in den letzten 3 Kalenderjahren 2017-2019 (gemäß Formblatt).
Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (Eigenleistung) pro Kalenderjahr mindestens: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindesthöhen:
— 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— 0,5 Mio. EUR für Sachschäden.
Pro Schadensereignis (in Kopie). Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Zwingend, auch wenn Eintragung im PQ-Verzeichnis vorliegt.
Eigenerklärung, dass der Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderlich technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführungen der übernehmenden Leistungen verfügt (gemäß Formblatt).
Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2018-2020 erbrachten und abgeschlossenen Leistungen gem. der Leistungsbeschreibung (gem. Formblatt).
Vergleichbar sind Leistungen zur Herstellung eines Liftaufzugs im Innenbereich (barrierefrei/behindertengerecht).
Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 LTMG Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Mühlheim an der Donau
Elektronische Angebotsöffnung nach Vier-Augen-Login, keine öffentliche Submission.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
6. Die Baumaßnahmen werden nach Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Finanzministeriums zur Umsetzung des Kommunalen Sanierungsfonds in den Jahren 2017-2019 für die Sanierung von Schulgebäuden (VwV Kommunaler Sanierungsfonds Schulgebäude – VwV KommSan Schule) vom 1. Februar 2018- Az.: 23 - 6440.08/2 gefördert. Daher sind die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten. Danach sind u. a. die EnEV in der jeweils gültigen Fassung, die Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge (MröÄ) vom 9.12.2010 und das LTMG einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDPAL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx