Neubau Studio Mannheim – Ludwigshafen, Übergeordnete Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04-BAU-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studio Mannheim – Ludwigshafen, Übergeordnete Baustelleneinrichtung
Der SWR plant sein Studio Mannheim-Ludwigshafen durch einen Neubau im Bereich der Mannheimer Schafweide zu ersetzen.
Der geplante Neubau ist ein sechsgeschossiger Solitär mit rund 2 750 m2 BGF zuzüglich 1 400 m2 Keller und Tiefgarage. Neben unterschiedlichen Büros, einer kleinen Kantine und einem Tagungsbereich, sind Produktionsräume für Radio und TV mit besonders hohen akustischen Ansprüchen geplant. Das Gebäude wird in konventioneller Stahlbetonbauweise errichtet. Das Planungsgebiet Schafweide befindet sich im Mannheimer Stadtbezirk Neckarstadt-Ost an der Einmündung der Straße Schafweide in die Friedrich-Ebert-Straße. Das Baufeld ist derzeit unbebaut.
Mannheim
Vergabe der Baustelleneinrichtung.
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
— Containeranlage für Büro Bauleitung, bestehend aus 8 Stück Containermodule, je ca. 2,50 x 6,00 m, 2-geschossig angeordnet, einschl. vorgelagerter Außentreppenanlage mit Treppenaufgang und Podest,
— Containeranlage mit Sanitäreinrichtungen für andere Auftragnehmer, bestehend aus 2 Stück – Containermodulen, je ca. 2,50 x 6,00 m,
— Reinigungsarbeiten für Containeranlagen,
— Verkehrsschilder und Wegweisertafeln, temporäre Schutzeinrichtungen,
— Baustromversorgung mit 1 Hautpverteiler, 1 Gruppen- und 2 Containerverteiler, sowie Baubeleuchtung im Außenbereich, einschl. Verkabelung und Grabenarbeiten,
— Bauwasserversorgung mit Zählerschacht, Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse Containeranlagen, einschl. Leitungsverlegungn und Grabenarbeiten,
— Bauzaun mit 2 Bautüren und 4 Toren, ca. 260 m,
— Baustellenschließanlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch den Nachweis eines Eintrages in das Präqualifikationsverzeichnis oder mittels Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlagen vorzulegen.
Muster siehe: https://www.vob-online.de/blob/155270/7d3c873c73cd2b68a41634a482cceb67/124-data.pdf
Die Eignung ist durch den Nachweis eines Eintrages in das Präqualifikationsverzeichnis oder mittels Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlagen vorzulegen.
Muster siehe: https://www.vob-online.de/blob/155270/7d3c873c73cd2b68a41634a482cceb67/124-data.pdf
Die Eignung ist durch den Nachweis eines Eintrages in das Präqualifikationsverzeichnis oder mittels Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlagen vorzulegen.
Muster siehe: https://www.vob-online.de/blob/155270/7d3c873c73cd2b68a41634a482cceb67/124-data.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Südwestrundfunk, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Nach Ablauf der Angebotsfrist senden wir Ihnen das Submissionsergebnis (Inhalt gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A) innerhalb von max. 3 Arbeitstagen an die von Ihnen in den Angebotsunterlagen angegebene E-Mail-Adresse zu.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Mittwoch den 26. Februar 2021 um 12.00 Uhr ausschließlich an [removed] gerichtet werden. Die Beantwortung wird, sofern für alle Bieter interessant unter swr/ausschreibungen.de veröffentlicht. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbstständig zu informieren Es sind nur digitale Angebote zugelassen. Diese sind unter Verwendung des unter I.3) genannten Links elektronisch einzureichen. Bitte beachten Sie die Anlage „Vorgehensweise elektronische Angebotsabgabe“ in den Vergabeunterlagen. Die Abgabe eines Angebotes in Papier oder per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in VI.4.4) genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]