Telekommunikationsverbindungen Leimen Referenznummer der Bekanntmachung: 016-21-EK7
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationsverbindungen Leimen
— 433 m Rohrverband SRV-G 3 x 14 liefern und einziehen,
— 1 677 m Rohrverband SRV-G 4 x 14 liefern und einziehen,
— 2 039 m LWL-Microkabel A-DQ(ZN)2Y 12x12 E9/125 liefern,
— 2 195 m LWL-Microkabel A-DQ(ZN)2Y 2x12 E9/125 liefern,
— 1 827 m LWL-Microkabel A-DQ(ZN)2Y 1x12 E9/125 liefern,
— 6 061 m LWL-Microkabel einblasen in Micro-Röhrchen im Gleis-, Straßen undBahnsteigbereich,
— 320 m TK-Kabel (Beistellung rnv) einziehen in Verrohrung im Gleis-, Straßen und Bahnsteigbereich,
— 90 m LWL-Außenkabel 12` (Beistellung rnv) innerhalb von KVZ oder GUW verlegen,
— 80 St Doppelsteckmuffe permanent transparent für Mikro-Rohr Ø 14,
— 6 St Endstopfen permanent transparent für Mikro-Rohr Ø 14,
— 13 St Einzelzugabdichtung für Mikro-Rohre Ø 14, EZA-t 14,
— 14 St Außenverteilerschrankeinführung,
— 1 St Verbindungsabzweigmuffe FIST-GCOG2 – BD6,
— 2 St Glasfaser-Gelmuffe Gf-GM- 2 – S6028,
— 2 St Spleiß- und Patchverteiler FIST BUDI M,
— 3 St Hutschienenbox (Beistellung rnv) montieren,
— 30 St Schächte von Hand reinigen,
— LWL-KVZ Leimen Ortseingang,
180 Fasern in Verbindungsabzweigmuffen einführen und die Fasern in Spleißkassetten mit Kennzeichnung der Fasern zur weiteren Verwendung ablegen. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Muffe.
Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
36 Fasern in Patch- und Spleißkassetten einführen, 36 Fasern spleißen (18 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
12 Fasern in Patch- und Spleißkassetten auf vom AG beigestellter Hutschienenbox einführen, 12 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld,
Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
36 Fasern in Patch- und Spleißkassetten einführen, 36 Fasern spleißen (18 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
12 Fasern in Patch- und Spleißkassetten auf vom AG beigestellter Hutschienenbox einführen, 12 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld, Beschriftung
Der Fasern auf Spleißkassetten.
8 Fasern in Patch- und Spleißkassetten einführen, 44 Fasern spleißen (22 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern. 4 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patch- und Spleißbox, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
12 Fasern in Patch- und Spleißkassetten auf vom AG beigestellter Hutschienenbox einführen, 12 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
48 Fasern in Patch- und Spleißkassetten einführen, 44 Fasern spleißen (22 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern.
4 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patch- und Spleißbox, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
Verbindungsabzweigmuffe:
180 Fasern in Verbindungsabzweigmuffen einführen, 168 Fasern in Spleißkassetten mit Kennzeichnung der Fasern zur weiteren Verwendung ablegen, 12 Fasern spleißen (6 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Glasfaser- Netzverteiler, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
12 Fasern in Patch- und Spleißkassetten auf vom AG beigestellter Hutschienenbox einführen, 4 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, 8 Fasern in Spleißkassetten mit Kennzeichnung der Fasern zur weiteren Verwendung ablegen. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld,
Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
— Kabelmessarbeiten ODTR Messung.
Leimen
Aufbau der Telekommunikationsverbindungen für den barrierefreien Ausbau des Abschnittes Kurpfalz-Centrum bis Friedhof in Leimen.
Siehe auch II.1.4) kurze Beschreibung.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— 3 Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Zahl der in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Es gilt deutsches Recht.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein.
Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 23.2.2021, 12.00 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.