Mäharbeiten im Stadtgebiet 2021-2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mäharbeiten im Stadtgebiet 2021-2024
Gegenstand der Leistung sind Mäharbeiten im Stadtgebiet Heilbronn für Wiesen und Rasenflächen zunächst für das Jahr 2021 mit Verlängerungsoption.
Sofern weniger als 6 Angebote eingehen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Lose zusammenzufassen.
Weiterhin werden maximal 100 000 qm Wiesenmahd und 55 000 qm Rasenmahd als Straßenbegleitgrün an eine Firma vergeben. Dies kann zu einer Zusammenfasung oder Aufteilung einzelner Lose führen.
Böschungs- und Wiesenflächen Außenbezirke
Außenbezirke Stadt Heilbronn.
Böschungs- und Wiesenflächen mulchen. Ca. 32 000 m2 Wiesen (bis zu 3 Schnitte/a).
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Böschungs- und Wiesenflächen Stadtgebiet
Stadtgebiet Heilbronn.
Böschungs- und Wiesenflächen mulchen. Ca. 103 000 m2 Wiesen (bis zu 3 Schnitte/a).
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Mäharbeiten Stadtgebiet Heilbronn Ost
Heilbronn im Stadtgebiet Ost.
Mähen mit dem Sichelmäher. Ca. 43 000 m2 Rasen/Straßengrün mähen (bis zu 10 Schnitte/a).
Es handelt sich um Straßengrün, d.h. Grünstreifen und Baumscheiben.
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Mäharbeiten Stadtgebiet Heilbronn Mitte
Stadtgebiet Heilbronn Mitte.
Mähen mit dem Sichelmäher. Ca. 32 000 m2 Rasen/Straßengrün mähen (bis zu 10 Schnitte/a).
Es handelt sich um Straßengrün, d.h. Grünstreifen und Baumscheiben.
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Mährbeiten Industriegebiet Böllinger Höfe Heilbronn
Stadtgebiet Heilbronn.
Mähen mit dem Sichelmäher. Ca. 54 000 m2 Rasen/Straßengrün mähen (bis zu 10 Schnitte).
Es handelt sich um Straßengrün, d.h. Grünstreifen und Baumscheiben.
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Rasen mähen an Böschungen
Stadtgebiet Heilbronn.
Mähen von Flächen mit Sträuchern und Bäumen mit einem Mähroboter. Ca. 18 000 m2 Rasen/Straßengrün (bis zu 10 Schnitte/a).
Es handelt sich um gepflegten Rasen an Böschungen.
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, oder ein Insolvenzplan rechtzeitig bestätigt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
Ziff. 2.2.5.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8 Tabellarische Aufstellung über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestanforderung: Für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
Ziff. 2.2.5.2.2 des Angebotsschreibens VgV 8:
Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.5.2.2 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und/oder quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens 3 Leistungen.
Ziff. 2.2.5.2.3 des Angebotsschreibens VgV 8:
Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mindestanforderung: Für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Ziff. 2.2.5.2.4 des Angebotsschreibens VgV 8:
Tabellarische Aufstellung über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8:
Weitere Eigenerklärungen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E22745571 einzureichen.
Öffnung entspr. § 55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.htm
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschluss unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichens des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.heilbronn.de