Vergabe von Reingungsleistungen der Gemeinde Waldbronn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gemeinde Waldbronn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waldbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Reingungsleistungen der Gemeinde Waldbronn
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 2 Losen
— 1 Los Unterhaltsreinigung 18 Objekte (3 Schulen, 2 Sporthallen, 2 Kindergärten, 5 Betriebsgebäude, 1 Verwaltungsgebäude, 3 Friedhöfe, 2 Asylunterkünfte) mit insgesamt ca. 16 350 m2 Grundfläche und ca. 1,86 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche,
— 1 Los Glasreinigung 18 Objekte (3 Schulen, 2 Sporthallen, 2 Kindergärten, 5 Betriebsgebäude, 1 Verwaltungsgebäude, 3 Friedhöfe, 2 Asylunterkünfte) mit ca. 5 175 m2 Glasfläche und ca. 10 300 m2 Jahresreinigungsfläche.
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung
Gemeinde Waldbronn und Teilorte
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung in 18 Objekten (3 Schulen, 2 Sporthallen, 2 Kindergärten, 5 Betriebsgebäude, 1 Verwaltungsgebäude, 3 Friedhöfe, 2 Asylunterkünfte) mit insgesamt ca. 16 350 m2 Grundfläche und ca. 1,86 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche.
Maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Glasreinigung
Stadt Bad Wimpfen und Teilorte
Glasreinigung in 18 Objekten (3 Schulen, 2 Sporthallen, 2 Kindergärten, 5 Betriebsgebäude, 1 Verwaltungsgebäude, 3 Friedhöfe, 2 Asylunterkünfte) mit ca. 5 175 m2 Glasfläche und ca. 10 300 m2 Jahresreinigungsfläche.
Maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung einer Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie ggf. Bietergemeinschafts- und Nachunternehmererklärung über den Abruf der Teilnahmeunterlagen
— Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen:
—— Personenschaden [Betrag gelöscht] EUR,
—— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
—— Schlüsselverlustschaden [Betrag gelöscht] EUR,
—— Bearbeitungsschaden [Betrag gelöscht] EUR,
—— Vermögensschaden [Betrag gelöscht] EUR.
Weitere Einzelheiten und Konkretisierungen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Für Los 1 Unterhaltsreinigung:
1. Mindestumsatzes des Unternehmens, der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in Höhe von mindestens 250 Tsd. Euro Jahresumsatz in der Unterhaltsreinigung (Nettoumsatz).
Für Los 2 Glasreinigung:
1. Mindestumsatzes des Unternehmens, der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in Höhe von 13 Tsd. Euro Jahresumsatz in der Glasreinigung (Nettoumsatz).
1. Nachweis über die in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt,
2. Nachweis von mindestens 2 Referenzen für das Los 1 Unterhaltsreinigung und mindestens 1 Referenz für das Los 2 Glasreinigung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (1.1.2018 bis 31.12.2020) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Für Los 1 Unterhaltsreinigung:
1. Nachweis über mindestens 35 Mitarbeiter/innen (als jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte in der Unterhaltsreinigung) in letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (1.1.2018 bis 31.12.2020),
2. Nachweis über 2 Referenzen über in den letzten 3 Geschäftsjahren (1.1.2018 bis 31.12.2020) durchgängig erbrachten vergleichbare Leistungen in der Unterhaltsreinigung.
Für Los 2 Glasreinigung:
1. Nachweis über mindestens 8 Mitarbeiter/innen in letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (1.1.2018 bis 31.12.2020), welche in der jeweils jahreszeitlichen Ausführung der Glasreinigung (Zeitraum Frühjahr – Herbst) überwiegend, d.h. über einen längeren Zeitraum zusammenhängend in der Glasreinigung tätig sind,
2. Nachweis über 1 Referenz über die in den letzten 3 Geschäftsjahren (1.1.2018 bis 31.12.2020) durchgängig erbrachten vergleichbare Leistungen in der Glasreinigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.