EVB-IT Dienstvertrag für die Beratungsleistung „Digitales Planen, Bauen und Betreiben“ Referenznummer der Bekanntmachung: BAW 03/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baw.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.baw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EVB-IT Dienstvertrag für die Beratungsleistung „Digitales Planen, Bauen und Betreiben“
Gegenstand dieser Beschaffung ist ein EVB-IT Dienstvertrag für die Dauer von 36 Monaten. (bis zu 6 000 Personentagen (PT), Mindestabnahme: 3 000 Personentage)
Der EVB-IT Dienstvertrag umfasst die Erbringung für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement von Digitalisierungsprojekten bei Planung, Bau und Betrieb der baulichen Infrastruktur der Bundeswasserstraßen auf Grundlage des von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eingeführte Masterplan Digitales Planen, Bauen und Betreiben.
Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV aus dem EVB-IT Dienstvertrag sind die Bundesanstalt für Wasserbau und die Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) einschließlich der ihr nachgeordneten Dienststellen.
Die BAW beschafft die hier ausgeschriebenen Leistungen auch im Namen und im Auftrag der GDWS.
Bundesanstalt für Wasserbau, die Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) einschließlich der ihr nachgeordneten Dienststellen.
Die gesamte Wertschöpfungskette im Bauwesen erhofft sich von der Digitalisierung einen Innovationsschub. Dieser ist verbunden mit der Hoffnung, die zuletzt bei großen Bauprojekten aufgetretenen Probleme durch eine verbesserte Informationsversorgung aller am Prozess Beteiligten eindämmen zu können. Mit dem Stufenplan „Digitales Planen und Bauen“ will das BMVI im Bereich der Infrastrukturprojekte einen wesentlichen Lösungsbeitrag leisten.
Die BAW ist gutachterlicher Berater der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) für sämtliche größeren wasserbaulichen Maßnahmen. Sie begleitet die WSV auch fachlich intensiv bei der Digitalisierung ihrer Planungs- und Abwicklungsprozesse im Baubereich und bei der Durchführung von Digitalisierungsprojekten.
Zum Management ihres Bauwerksbestandes nutzt die WSV eine Vielzahl an aktuellen, umfassenden und qualitativ hochwertigen Daten.
Neben den Objektinformationen, die in vielen IT-Systemen verteilt sind, sind insbesondere auch Projektinformationen für die Prozesse und deren Steuerung erforderlich. Für letztere existiert aktuell keine systematische Erfassung und Datenhaltung.
Die Digitalisierung ist vor allem dann von großem Nutzen, wenn IT-Systeme untereinander in Verbindung gebracht werden. Damit können redundante Daten vermieden werden, die Datenqualität kann verbessert werden und die Daten können auch außerhalb der eigentlichen IT-Systeme nutzbar gemacht werden. Daher ist das übergeordnete Ziel der Digitalisierung die Erschließung und Vernetzung von bereits vorhandenen Informationen und zukünftig zu erwartenden Informationen, welche für die Projektphasen Planen, Bauen und Betreiben bedarfs- und nutzerorientiert bereitgestellt werden. Dazu müssen insbesondere auch die bisherigen Informations-, Kommunikations- und Arbeitsprozesse im Rahmen von Planung, Bau und Betrieb als Bestandteile einer angestrebten integrierten digitalen Gesamtlösung berücksichtigt werden.
Der Dienstleister soll im Rahmen der Beauftragung die Planung und Umsetzung von Projekten mit dem Ziel der Digitalisierung von Planungs-, Bau- und Betriebsprozessen für die bauliche Infrastruktur der Bundeswasserstraßen in verschiedenen Phasen unterstützen.
Grundlage für das ausgeschriebene Projekt bildet der von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eingeführte Masterplan Digitales Planen, Bauen und Betreiben, in dem die maßgebenden Digitalisierungsthemen adressiert sind. Verschiedene Maßnahmen des Masterplans werden in enger Kooperation zwischen der GDWS und der BAW bereits als Teilprojekte bearbeitet. Sie erfordern eine umfassende Steuerung und Koordination zwischen den Beteiligten.
Um eine effektive Zielerreichung, Projektsteuerung und Projektkommunikation zu ermöglichen, ist ein designiertes, vorhabenübergreifendes Projektmanagement erforderlich, das sowohl bei der GDWS als auch bei der BAW die Projektarbeiten unterstützt:
1. Projektvorbereitung: Einführung geeigneter Projektmanagement-Instrumente, u. a. eines Projektplans, einer Aufgabenübersicht und Aufgabenliste, geeigneter Berichtsformate, Qualitätssicherungsmechanismen, (Projektorganisation, Ablauf- und Terminplanung, Zielplanung, Informations- und Berichtswesen, Risikomanagement),
2. Ist-Analyse: Durchführungsbegleitung der Ist-Analyse, dazu Koordination und Durchführung von Abstimmungsterminen, Qualitätsmanagement zur Dokumentation, Identifikation von Schwach- und Schnittstellen, Vorbereitung von Projektunterlagen für die Projektleitung, Berichtswesen an die Projektleitung (Ablauf- und Terminplanung, In-formations- und Berichtswesen, Risikomanagement),
3. Soll-Konzeption: Durchführungsbegleitung, Qualitätsmanagement und Dokumentation der Soll-Konzeption, dazu Koordination und Durchführungsbegleitung von Workshops und Projektsitzungen, Vorbereitung von Projektunterlagen für die Projektleitung, Berichtswesen an die Projektleitung, Erstellung und Qualitätssicherung der Projektunterlagen (Ablauf- und Terminplanung, Informations- und Berichtswesen, Risikomanagement, Entscheidungsmanagement, Kommunikations- und Veränderungsmanagement, Qualitätsmanagement),
4. Umsetzung: Vorbereitung von Unterlagen für die Projektleitung zur Kommunikation der Projektergebnisse u. a. an die Führungskräfte der WSV, Veränderungsmanagement im Rahmen der Entwicklung und Einführung einer neuen Fachanwendung (Informations- und Berichtswesen, Kommunikations- und Veränderungsmanagement, Qualitätsmanagement).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaft von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine zwingenden Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB vorliegen,
b) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine fakultativen Ausschlussgründe im Sinne des § 124 GWB vorliegen,
c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder einvergleichbares Register des Herkunftslandes).
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 133/333b-L/F) ab, welches ihnen via e-Vergabeplattform zur Verfügunggestellt wird.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen einreicht.
a) Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschluss und Prüfberichte belegt,
b) Eigenerklärung mit Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Die Bieter geben die vorgenannte Erklärung durch Ausfüllen und Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung zurEignung“ (Formblatt 133/333 b-L/F) ab, welches ihnen via eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung mit Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte für die letzten 3 Jahre;
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des Formblatt „Eigenerklärungzur Eignung“ (Formblatt 133/333 b-L/F) ab, welches ihnen via eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
b) Referenzen werden separat im eigens dafür zur Verfügung gestellten Formblatt der BAW (Anlage 11) abgefragt, welche ihnen ebenfalls via eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Die Bieter reichen mit ihrem Angebot 5 Referenzen über in den letzten 3 Jahren durchgeführte Digitalisierungsprojekte in Bereich der Planung, des Baus oder Betriebs von Verkehrsinfrastrukturen, unter Berücksichtigung der im nachfolgenden Abschnitt dargestellten Spezifizierung, ein. In der Darstellung der Referenzen erfolgt eine ausführliche Beschreibung der erbrachten Leistungen im Umfang von jeweils mindestens 2 Seiten. Es sind Ansprechpartner bei den jeweiligen Auftraggebern zur Verifizierung der Angaben zu nennen.
1. mindestens eine einschlägige Projektreferenz aus den letzten 3 Jahren über durchgeführte Beratungen beim Aufbau eines Multiprojektmanagements mit mindestens dreistelliger Anzahl von Bauprojekten in einer öffentlichen Infrastrukturverwaltung,
2. mindestens eine einschlägige Projektreferenz aus den letzten 3 Jahren über durchgeführte Beratungen bei der Implementierung eines IT Systems mit einer hohen Nutzeranzahl (mind. 500 Nutzer) in einer Infrastrukturverwaltung,
3. mindestens eine einschlägige Projektreferenz aus den letzten 3 Jahren über durchgeführte Beratungen beim Changemanagement im Rahmen von Prozessveränderungen in einer Infrastrukturverwaltung.
a) Die Bieter reichen mit ihrem Angebot die Lebensläufe der Teamleitungen und Berater der für die Leistungserbringung vorgesehen Personen zuzüglich derer Qualifikation und Erfahrung in Form der Anlage 10a sowie 10b ein Diese werden Bestandteil der Angebotswertung sein (vgl. Ziffer 5 des Rahmendokuments).
b) Betriebshaftpflichtversicherung:
Ba) Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall,
Bb) Sachschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall.
c) Aufnahme der gesetzlichen Pflichtinhalte in Rechnungsdokumente (siehe Information Anlage 13 b), Übermittlung von elektronischen Rechnungen über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) per Weberfassung, Upload oder E-Mail (auch über PEPPOL oder De-Mail möglich).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (www.evergabe-online.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de notwendig. Die Anforderungen finden Sie unter www.evergabe-online.info (Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen),
2. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de),
3. Auf der eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen,
4. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). Die Unternehmen sind im Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formblatt 392 L) zu benennen. Daneben soll der Bieter durch eine Verpflich-tungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Diese Verpflichtungserklärung legt der Bieter in Form des ausge-füllten Formblatts 393 L seinem Angebot bei (siehe zur Eignungsleihe auch das den Vergabeunterla-gen beigefügte Rahmendokument),
5. Bietergemeinschaften fügen das Formblatt 401 L ihrem Angebot bei. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist aus Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung beim Auftraggeber zu rügen. Die Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt, ist ebenfalls die Vergabekammer des Bundes in 53123 Bonn.