Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 133-1664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz der Kategorien A I-III (AVV 20 03 07) sowie Altholz der Kategorie A IV und Altfenster (AVV 17 02 04*).
Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterhält im Stadtgebiet 9 Sammelstellen für Altholz der Kategorien A I-III gemäß Altholzverordnung. Davon eine Sammelstelle für Altholz der Kategorie A IV gemäß Altholzverordnung sowie Altfenster.
Darüber hinaus führt der AG Sperrmüllsammlungen im Stadtgebiet, bei welchen die Fraktion Altholz A I-III getrennt erfasst wird.
Die Annahme, Verwertung und Entsorgung von erfassten Altholzabfällen für den Zeitraum vom 1.4.2021 bis 31.3.2022 und einer optionalen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Vertragsverlängerung von 12 Monaten bis 31.3.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).