Umsetzung Bebauungsplan Südlich Stuttgarter Straße – Bodenmanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Bebauungsplan Südlich Stuttgarter Straße – Bodenmanagement
Die Stadt Karlsruhe plant die Neugestaltung der Flächen zwischen der Stuttgarter Straße und dem Bahndamm im Bereich der Süd-Ost-Stadt in Karlsruhe. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtgröße ca. 14,6 ha. Gemäß dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf ist auf ca. der Hälfte der Fläche die Neuanlage von Sportanlagen geplant. Im restlichen Plangebiet ist die Neuanlage von Kleingärten angedacht. Grundsätzlich soll das gesamte Plangebiet als Naherholungsgebiet für den neuen Stadtteil „Süd-Ost-Stadt“ in Karlsruhe dienen.
Die Vergabe der Ingenieurleistungen erfolgt auf der Grundlage der AHO Heft 18 Stand 2014.
Karlsruhe
Das Planungsgebiet wurde während des zweiten Weltkriegs viermal bombardiert. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das gesamte Gelände um ca. 3,5 m aufgeschüttet. Dem KMBD Baden-Württemberg sind 3 Blindgänger bekannt.
Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Blindgänger im Planungsgebiet (sowohl unter GOK 1945 als auch in der Auffüllung) vorhanden sind.
Zudem muss im westlichen Bereich des Planungsgebietes ein stillgelegter Bahndamm sowie die altlastenrelevante Auffüllung zwischen dem stillgelegten und dem aktiven Bahndamm zurück gebaut werden.
Folgende Arbeitsschritte sind vorgesehen:
— Durchführung der abschnittsweisen Volumenberäumung unter sach- und fachgerechter kampfmitteltechnischer Begleitung in einem Teil des Plangebiet (ca. 11,1 ha). Das Volumen wird auf ca. 297 500 m3 (inkl. Volumen des Bahndamms von 99 500 m3) abgeschätzt,
— Oberflächenfreimessung der Aushubsohle auf dem Niveau der ehemaligen GOK 1945 (Aushubsohle unterhalb der Auffüllungen) im gesamten Plangebiet (14,6 ha) bis max. 3,00-4,00 m u. GOK,
— Freimessung eines ca. 5 000 m2 großen Areals mittels Tiefensondierungen (bis 6,00 m u. GOK 1945) im Bereich des Sportstättenbaus,
— Wiedereinbau des Bodenmaterials soweit möglich und Entsorgung des belasteten Materials.
Hinweis: Sämtliche bauliche Anlagen sind bis zum Beginn der Volumenberäumung zurückgebaut und sind somit nicht Teil des Auftrags.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für die oben genannten Punkte. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen (Leistungsstufen gemäß AHO Heft Nr. 18):
— 1. Stufe – Leistungsstufe 1 + 2 (BA1, BA2, BA3),
— 2. Stufe – Leistungsstufe 3 + 4 (BA1 und BA2),
— 3. Stufe – Leistungsstufe 3 + 4 (BA3).
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Bauabschnitten. Die geplanten Ausführungszeiträume sind derzeit wie folgt geplant:
— BA 1 und BA 2 Januar 2022 bis Dezember 2023,
— BA 3 Juni 2026 bis Mai 2027.
Dies bedeutet, dass die Leistungsstufen 3 und 4 nach AHO Heft 18 zeitlich getrennt zwischen BA1/BA2 und BA3 erbracht werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung Bebauungsplan Südlich Stuttgarter Straße – Bodenmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2) Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist das Bewerbungsformular zu verwenden, welches auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Bieterfragen
Sind ausschließlich über den Bieterserver bis spätestens eine Woche vor Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Die beantworteten Bieterfragen werden, ausschließlich über den Bieterserver, allen am Verfahren Beteiligten rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 – Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich
Zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweisstammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen)abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten.
Anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV (Ausschlusskriterium).
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6) Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
7) Ein Download der Vergabeunterlagen ohne Registrierung führt zu einem anonymen Interessenten. Sollte die Vergabestelle Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, können anonyme Interessenten nicht berücksichtigt werden, während registrierte Interessenten per E-Mail über die Informationen Bescheid bekommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/