Verwaltung und sonstige Betreuung der AOK-Rente
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltung und sonstige Betreuung der AOK-Rente
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Rahmen der Verwaltung der AOK-Rente.
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Rahmen der Verwaltung der AOK-Rente. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
— Verwaltung der Versorgungskonten,
— Führung einer Serviceline,
— Berechnung der Versorgungsleistung,
— Unverfallbarkeitsberechnungen,
— Berechnungen zum Versorgungsausgleich.
Außerdem ist die Rentenverwaltung durchzuführen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
— Datenführung/Datenpflege,
— Fortschreibung der Bruttorente (Rentenanpassung),
— Ermittlung der Nettorente,
— Abwicklung der Krankenversicherung,
— Verwaltung der Lohnsteuermerkmale,
— Erstellung der Überweisungsträger/Buchungsunterlagen,
— Übermittlung der Abrechnungsdaten an die AOK,
— Erstellung der Jahresrechnung,
— Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleiches durch die AOK (im Sinne des § 42 b EStG).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die AOK Baden-Württemberg hat sich dazu entschieden, die zusätzliche betriebliche Altersversorgung über den bereits bestehenden „Tarifvertrag AOK-Rente“ darzustellen. Es handelt sich um den Durchführungsweg der Direktzusage gemäß dem Betriebsrentengesetz. Damit kann sich die AOK Baden-Württemberg nicht mehr auf externe Partner wie die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes oder ein Versicherungsunternehmen stützen, welche dem Arbeitgeber den Großteil der Pflichten und Aufgaben zur betrieblichen Altersversorgung abnehmen. Die AOK Baden-Württemberg muss nun somit ab dem Wechsel zur AOK-Rente vielfältige gesetzliche und administrative Herausforderungen -insbesondere aufgrund des Betriebsrentengesetzes- selbst erfüllen. Da ein interner Aufbau der Prozesse und des Know-Hows zur Umsetzung des Versorgungswerkes nicht möglich bzw. unwirtschaftlich ist, sollen die Strukturen, Abläufe und Erfahrungen der anderen AOKs genutzt werden, welche die AOK-Rente bereits anwenden. Alle diese AOKs werden gemeinsam von der Mercer Deutschland GmbH als externem Rentendienstleister betreut.
Die AOK-Rente ist ein kapitalgedecktes Versorgungssystem, womit wesentliche Geldbeträge anzulegen und zu betreuen sind. Dies wird zentral vom AOK-Bundesverband durchgeführt. Die erdienten Betriebsrenten stellen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer dar. Die angelegten Gelder sind diesen Verpflichtungen gegenüberzustellen, um ein professionelles Anlagemanagement durchzuführen und bspw. den Deckungsgrad zu analysieren. Vielerlei Aspekte aus der Betriebsrentenverwaltung haben unmittelbaren Einfluss auf die Verpflichtungen (bspw. Verrentungsverhalten, Rentenhöhen, Abweichungen von den Prämissen). Da das Versorgungssystem in seiner Gänze betrachtet wird, ist der AOK-Bundesverband darauf angewiesen, dass er die Datengrundlage von einem einzigen Betriebsrentenverwalter mit einer einheitlichen Aufarbeitung und Methodik erhält.
Wenn mehrere, unterschiedliche Betriebsrentenverwalter Aufarbeitungen und Bestandsbewertungen bereitstellen würden, müssten danach die Methodiken im Detail abgeglichen und bei Unterschieden vereinheitlicht werden, damit auch die Verpflichtungen aller Mitarbeiter gleichwertig berücksichtigt werden. Im Detail sind aber die Bewertungsmethoden für Außenstehende nicht nachvollziehbar, u.a. weil regelmäßig lizenzrechtlich geschützte Daten und Programme von den Dienstleistern verwendet werden. Um dies zu heilen, müsste ein enorm hohes Maß an Knowhow aufgebaut werden. Dies ist aber genau der Grund der externen Beauftragung. Alternativ würden erhebliche zusätzliche Beratungskosten auf die AOK zukommen, die mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nach § 69 Abs. 2 SGB IV nicht vereinbar sind. Im Ergebnis könnte die Einheitlichkeit nicht überprüft und somit nicht garantiert werden.
Man beachte, dass sich bei einer unzureichenden Durchführung der Geldanlage unmittelbar Haftungsfragen und Risken von wesentlicher Höhe für alle AOKs auftun. Somit muss die AOK Baden-Württemberg sich mit dem Wechsel in die AOK-Rente in die dargestellten Strukturen einfügen, womit nur die Mercer Deutschland GmbH als Anbieter in Frage kommt.
Im Rahmen der Arbeitnehmergleichbehandlung ist unbedingt auf eine gleichartige Auslegung und Anwendung der gesetzlichen und tariflichen Grundlagen zu achten. Somit muss eine einheitliche, stringente Umsetzung bei bspw. Auskünften, Rentenberechnungen oder Versorgungsausgleichen sichergestellt sein. So könnte die Beauftragung eines anderen Dienstleisters als der Mercer Deutschland GmbH im Ergebnis ungewollt zusätzliche Anwartschaften oder Ansprüche gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aus betrieblicher Übung oder dem Grundsatz der Arbeitnehmergleichbehandlung entstehen lassen, wofür der Arbeitgeber einstehen müsste. Durch die Strahlwirkung des § 91 Abs. 2 AktG auf die Sorgfaltspflichten der AOK Baden-Württemberg muss unter dem Aspekt der Risikovermeidung somit die Mercer Deutschland GmbH beauftragt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwaltung und sonstige Betreuung der AOK-Rente
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]