SWU L2SKKS_180 Landschaftsbau Nacharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SWU L2SKKS_180 Landschaftsbau Nacharbeiten
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWU L2SKKS_180 Landschaftsbau Nacharbeiten
Nach Fertigstellung der Bauarbeiten zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 im Ast Kuhberg in Ulm sind noch Restarbeiten und Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen. Es handelt sich im Wesentlichen um die Herstellung von Rasenflächen inklusive der erforderlichen Arbeiten zum Planum (Grobplanie und Feinplanum), Verfüllen von Fundamentgruben von Fahrleitungsmasten, Böschungen entlang der Gleistrasse herstellen, Ausbessern von Rasenflächen mit Arbeiten zum Feinplanum, Liefern und Setzen von Kalksteinquadern, Schotterrasen herstellen, Zaunarbeiten und sonstige händisch auszuführende Kleinarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Nach Fertigstellung der Bauarbeiten zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 im Ast Kuhberg in Ulm sind noch Restarbeiten und Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen. Es handelt sich im Wesentlichen um die Herstellung von Rasenflächen inklusive der erforderlichen Arbeiten zum Planum (Grobplanie und Feinplanum), Verfüllen von Fundamentgruben von Fahrleitungsmasten, Böschungen entlang der Gleistrasse herstellen, Ausbessern von Rasenflächen mit Arbeiten zum Feinplanum, Liefern und Setzen von Kalksteinquadern, Schotterrasen herstellen, Zaunarbeiten und sonstige händisch auszuführende Kleinarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit den Angebotsunterlagen vorzulegen: — Handelsregisterauszug oder — Eintrag in die Handwerksrolle. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, — Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung auf dem Formblatt KEV 179). Zusätzlich zu den vorstehenden Nachweisen/Erklärungen haben die Bewerber folgende Nachweise auf Nachfrage vorzulegen: — Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft. Alle geforderten Nachweise, Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen. Alle unter Ziff. III geforderten Eignungsnachweise können geführt werden:
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der AG hat eine Montageversicherung nach AMoB abgeschlossen. Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen. Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr zu tragen hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3)) zum Download bereitgestellt; einer Anforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die Angebote können nur entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur über die Vergabeplattform abgegeben werden. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden (§ 16 Abs. 3 SektVO). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
2. Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des „Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)“. Bieter und deren Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
3. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber zusammen mit dem Bieter/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1– 3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist an die Vergabekammer zu richten.