Erneuerung der Schnittplätze im Studio Karlsruhe
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Schnittplätze im Studio Karlsruhe
Ziel dieser Ausschreibung, das Studio in Karlsruhe mit standardisierten multimedialen Produktionsunits auszustatten und die bestehenden Sprecherräume sowie einen Live-Point einzubinden. In diesem Zuge sollen aktuelle, netzwerkbasierte Technologien zum Einsatz kommen.
Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein geeigneter Auftragnehmer ermittelt werden, welcher in der Lage ist, die beschriebenen Produktionsunits zu planen, die erforderlichen Liefer- und Bauleistungen zu erbringen sowie in die Räumlichkeiten im Studio Karlsruhe zu integrieren und abschließend in Betrieb zu nehmen.
Konkret müssen dabei die folgenden Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden:
Implementierung von 4 Modularen Multimedialen Produktionsunits nach dem SWR Standardmodell „MMU“ mit Dienstleistungen für Rückbau, Entsorgung und Umbau sowie Lieferleistungen und Beistellungen und deren Integration,
Anpassung und Integration des FS-Studios und der FS-Regie in die Gesamtanlage nach dem SWR Standardmodell „Live-Point“ mit Dienstleistungen für Rückbau, Entsorgung und Umbau sowie Lieferleistungen und Beistellungen und deren Integration,
Anpassung und Integration der beiden Sprecherräume nach dem SWR Standardmodell „Sprecher“ in die Gesamtanlage mit Dienstleistungen für Rückbau, Entsorgung und Umbau sowie Lieferleistungen und Beistellungen und deren Integration,
Implementierung einer Lösung zur freien Delegierbarkeit von Produktionseinheiten wie Sprecherräumen und des Live-Points, u.a. zur Produktion von Liveschalten mit Lieferleistungen und Beistellungen,
Implementierung einer zentralen Infrastruktur für Steuerung-, Video- und KVM-Technik mit Lieferleistungen und Beistellungen,
Begehung des Studios in Karlsruhe in Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Klärung der notwendigen (Um-)Baumaßnahmen zur Integration der MMUs, Sprecherräume und des Live-Points. Die Begehung erfolgt nach Bezuschlagung durch den Auftraggeber,
Besichtigung des Studios in Friedrichshafen als Beispielinstallation zur Verdeutlichung für den Auftragnehmer. Die Begehung erfolgt nach Bezuschlagung durch den Auftraggeber,
Inbetrieb- und Abnahme aller in diesem Verfahren ausgeschriebenen, installierten und modifizierten Komponenten in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
Dokumentation der zu installierenden Komponenten sowie Integration der von dem Projekt nicht betroffenen Komponenten in die Gesamtdokumentation.
Unterstützende Dienstleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 04 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
B3.1 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
— 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 %,
— 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 %,
— 9 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 % und < 30 %,
— 12 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30 %
B3.2 – Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel).
— 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
— 4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
— 6 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
— 8 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen EUR je Schadensereignis.
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
B4.1 – Bewertung des Mitarbeiterprofils des vorgesehenen Projektleiters anhand der vorgelegten Nachweise. Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen und gestellter Mindestanforderungen.
— 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Mindestanforderungen wurden nicht erreicht.
— 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Mindestanforderungen wurden erreicht.
— 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Mindestanforderungen wurden übertroffen.
B4.2 – Bewertung des ersten vom Bieter vorgelegten Referenzprojekts aus dem Bereich „Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Audio-, Video- und Systemtechnik im Bereich Sende- und Bearbeitungsplätze für Hörfunk und Fernsehen“ in vergleichbarer Art in den vergangenen drei (3) Jahren.
Die Bewertung erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Auftragsvolumen, Implementierung in eine produktionstechnische Infrastruktur, Projektlaufzeit sowie Projektinhalt bewertet.
Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
— 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen 4 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.3 – Bewertung des zweiten Referenzprojekts aus dem Bereich „Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Audio-, Video- und Systemtechnik im Bereich Sende- und Bearbeitungsplätze für Hörfunk und Fernsehen“ in vergleichbarer Art in den vergangenen fünf (5) Jahren.
Die Bewertung erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Auftragsvolumen, Implementierung in eine produktionstechnische Infrastruktur, Projektlaufzeit sowie Projektinhalt bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
— 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen 4 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
A4.1 – Nachweis der beruflichen Befähigung des vorgesehenen Projektleiters für die Projektsteuerung, durch Einreichen von Ausbildungs-/Weiterbildungsnachweisen, Skillprofilen o. ä. Folgende Mindestqualifikation muss dabei erreicht werden:
— Ausbildung: Abgeschlossenes Studium zum Ingenieur oder vergleichbar
— Beruflicher Werdegang: Min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Rolle Projektleiter oder vergleichbar nachzuweisen durch geeignete Projekte aus dem Bereich Sende- und Bearbeitungsplätze für Hörfunk und Fernsehen
— Fachkompetenz: Erfahrungen mit Hybridkreuzschienen (Audio, Video, IP), Grundkenntnisse im Bereich A/V-over IP (AES67/SMPTE 2110, etc.)
— Sprache: Deutsch, fließend in Wort und Schrift.
A4.2 – Ein Referenzprojekt aus dem Bereich „Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Audio-, Video- und Systemtechnik im Bereich Sende- und Bearbeitungsplätze für Hörfunk und Fernsehen“ in vergleichbarer Art in den vergangenen drei (3) Jahren, mit den folgenden Angaben:
— Angabe des Auftraggebers,
— Auftragsvolumen,
— Implementierung in eine produktionstechnische Infrastruktur,
— Projektlaufzeit (von – bis),
— Projektbeschreibung.
A4.3 – Ein zweites Referenzprojekt aus dem Bereich „Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Audio-, Video- und Systemtechnik im Bereich Sende- und Bearbeitungsplätze für Hörfunk und Fernsehen“ in vergleichbarer Art in den vergangenen fünf (5) Jahren, mit den folgenden Angaben:
— Angabe des Auftraggebers,
— Auftragsvolumen,
— Implementierung in eine produktionstechnische Infrastruktur,
— Projektlaufzeit (von – bis),
— Projektbeschreibung.
A4.4 – Nachweis zur Gesamtanzahl (mindestens 4) der Mitarbeiter im Bereich „Audio-, Video- und Systemtechnik“ zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters. Folgende Mindestqualifikation muss dabei erreicht werden:
— Ausbildung: Abgeschlossene Ausbildung im mechanischen bzw. elektronischen Bereich oder vergleichbar,
— Beruflicher Werdegang: Min. 3 Jahre Berufserfahrung in der Rolle Monteur oder vergleichbar, nachzuweisen durch geeignete Projekte aus dem Bereich Sende- und Bearbeitungsplätze für Hörfunk und Fernsehen,
— Sprache: Deutsch, fließend in Wort und Schrift.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung – Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) – Im Falle der Zuschlagserteilung die Regelungen des Telekommunikations- und Fernmeldegeheimnisses Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene Nachunternehmer müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Absatz 1 bis 2 Tariftreueerklärung oder § 4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaatbeschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland