GKW Wendlingen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2021-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wendlingen am Neckar
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73240
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gkw-wendlingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GKW Wendlingen
— Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI § 43 LPH 1-9 einschließlich örtliche Bauüberwachung,
— Fachplanung Tragwerksplanung HOAI § 51 LPH 1-6,
— Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI § 55 LPH 1-9.
Neubau Kanaltrasse (Einleitung der SKA Bi-Na in Bestandsnetz Kirchheim unter Teck)
Wendlingen am Neckar
Der Trassenverlauf des Kanals verläuft zwischen der SKA Bissingen-Nabern entlang des Jauchertbachs und schließt an das Bestandsnetz Kirchheim unter Teck im Bereich Pfaffenhalde in Kirchheim an. Eine Durchpressung soll im Bereich der Autobahn BAB 8 realisiert werden. Hierbei soll der Abwasserkanal über den Tunnelbauwerken der ICE-Trasse des Großprojektes Stuttgart-Ulm und unter der Autobahn verlaufen.
Grundsätzlich sollen die folgenden Bauteile berücksichtigt werden:
— Trenn- und Drosselbauwerk im Bereich der SKA,
— Verlauf parallel zur K 1250 im Radweg (Asphalt),
— Querung der K 1250 (Asphalt),
— Verlauf im Bereich von Feldwegen bzw. Privatgründstücken,
— Trasse bis zur bestehenden Kanalisation Pfaffenhalde,
— Kanalanbindung an den Bestand im Kirchheim,
— Durchpressung Bereich Autobahn A8 und der ICE-Trasse (geschlossene Bauweise),
— Ggf. erforderliche Schachtbauwerke.
Folgende Ingenieurleistungen werden benötigt:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI § 43 LPH 1-9 einschließlich örtliche Bauüberwachung,
— Fachplanung Tragwerksplanung HOAI § 51 LPH 1-6.
Es wird beabsichtigt, die Ingenieurleistungen in Stufen zu beauftragen.
Stufe 1:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-4,
— Tragwerksplanung LPH 1-4.
Stufe 2: LPH 5-9 für die oben angeführten Ingenieurleistungen einschließlich Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
Siehe III.1) der Bekanntmachung
Sanierung und Umbau der Sammelkläranlage Bissingen-Nabern zur Regenwasserbehandlung
Wendlingen am Neckar
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht, inwiefern eine Umnutzung der bestehenden Becken der SKA zur Schaffung des erforderlichen Beckenvolumens technisch möglich ist. Dies wurde unter Annahme diverser Randbedingungen (Grundwasserbemessungsstand, Zustand der Baukonstruktionen, ...) bestätigt.
Darüber hinaus soll im Zuge der Vorplanungen der hier gegenständlich ausgeschriebenen Planungsleistungen nochmals geprüft und zur Entscheidung gebracht werden, ob gegebenenfalls eine Umnutzung oder ein Neubau – auch vor dem Hintergrund betrieblicher und wasserwirtschaftlicher Belange – sinnvoller ist.
Grundsätzlich sind die folgenden 2 Varianten im Rahmen der Vorplanung zu untersuchen:
Variante 1: Umnutzung SKA Bi-Na zur RW-Behandlungsanlage
Variante 2: Rückbau SKA Bi-Na und Neubau RÜB auf bestehender Anlage
Folgende Ingenieurleistungen werden benötigt:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI § 43 LPH 1-9 einschließlich örtliche Bauüberwachung,
— Fachplanung Tragwerksplanung HOAI § 51 LPH 1-6,
— Fachplanung Technische Ausrüstung EMSR-Technik und Verfahrenstechnische Anlagen (Maschinentechnik) HOAI § 55 LPH 1-9.
Siehe III.1) der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1, § 46, Abs.3 Nr. 6, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (sowohl für Bewerber Los 1 als auch für Bewerber Los 2).
(„Ausschlusskriterium“)
Los 1:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
— Minimalpunktzahl: Ab [Betrag gelöscht] EUR netto Gesamtjahresumsatz,
— Maximalpunktzahl: Ab [Betrag gelöscht] EUR netto Gesamtjahresumsatz (Gewichtung 5 %).
Los 2:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
— Minimalpunktzahl: Ab [Betrag gelöscht] EUR netto Gesamtjahresumsatz,
— Maximalpunktzahl: Ab [Betrag gelöscht] EUR netto Gesamtjahresumsatz (Gewichtung 5 %).
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR (sowohl für Bewerber Los 1 als auch für Bewerber Los 2), („Ausschlusskriterium“)
Los 1:
Eigenerklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Minimalpunktzahl: Ab durchschnittlich 5 Beschäftigte, Maximalpunktzahl: Ab durchschnittlich 9 Beschäftigte (Gewichtung 5 %).
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 6 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs.5 VgV (Wichtung 90 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden
Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
„Mindestanforderungen Referenzen“
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
1) 3 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gewichtung 25 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 8) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke (Erstellung von Entwässerungskanälen) § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht,
4. Referenzprojekt enthält die Erstellung von Entwässerungskanäle im Bereich der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur.
„Zusatzpunkte Referenzen“
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 42 HOAI: Mindestpunktzahl ab 0,2 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 0,5 Mio. EUR netto.
2) 3 Referenzen aus dem Bereich Tragwerksplanung (Gewichtung 5 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 6) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Referenzprojekt enthält Tragwerksplanung für Baugrubenverbau,
4. Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 vollständig erbracht.
„Zusatzpunkte Referenzen“
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 50 HOAI: Mindestpunktzahl ab 0,15 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 0,45 Mio. EUR netto.
Los 2:
Eigenerklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Minimalpunktzahl: Ab durchschnittlich 7 Beschäftigte, Maximalpunktzahl: Ab durchschnittlich 15 Beschäftigte (Gewichtung 5 %).
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 9 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs.5 VgV (Wichtung 90 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden
Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
„Mindestanforderungen Referenzen“
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
1) 3 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gewichtung 20 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 8) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserreinigung/Entwässerungsanlagen § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht.
„Zusatzpunkte Referenzen“
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 42 HOAI: Mindestpunktzahl ab 1,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 3,0 Mio. EUR netto.
2) 3 Referenzen aus dem Bereich Tragwerksplanung (Gewichtung 5 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Mindesthonorarzone III oder höher,
2. Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren,
3. Referenzprojekt enthält Tragwerksplanung für Entwässerungsanlagen,
4. Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 vollständig erbracht
„Zusatzpunkte Referenzen“
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 50 HOAI: Mindestpunktzahl ab 0,7 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 2,7 Mio. EUR netto.
3) 3 Referenzen aus dem Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (Gewichtung 5 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 8) in den letzten 10 Jahren,
2. Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 für Entwässerungsanlagen vollständig erbracht,
3. Mindesthonorarzone II oder höher.
„Zusatzpunkte Referenzen“
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 54 HOAI: Mindestpunktzahl ab 0,1 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 0,3 Mio. EUR netto.
„Bewerbergemeinschaft“:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung) vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB („Ausschlusskriterium“)
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB („Ausschlusskriterium“),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB („Ausschlusskriterium“),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 74 Abs. 3 VgV (Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenn), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB („Ausschlusskriterium“).
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung Baden-Württemberg zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie (VwV Investitionsfördermaßnahmen öA) vom 20.8.2020 kann die Vergabestelle bei der Berechnung von Teilnahme- und Angebotsfristen in der Regel von den jeweils vorgesehenen Verkürzungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift „VwV Investitionsfördermaßnahmen öA“ v. 20.8.2020 ist von der Dringlichkeit investiver Maßnahmen der öffentlichen Hand auszugehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. „Formale Ausschlusskriterien“:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV („Ausschlusskriterium“)
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages („Ausschlusskriterium“)
2. „Beauftragung und Realisierung“:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nacherfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. „Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe“:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 – Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich
Zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweisstammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die Entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen)abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
5) „Weitere Ausschlusskriterien“:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.2 der Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html