Schwäbisch Gmünd — Klärschlammverwertung 2021-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 1301613
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwaebisch-gmuend.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schwäbisch Gmünd — Klärschlammverwertung 2021-2023
Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm.
Sammelkläranlage Zollerwiesen
Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm mit rd. 30 % TR für die Laufzeit von 3 Jahren.
Es ist möglich, den Vertrag unter gleichbleibenden Konditionen um weitere 12 Kalendermonate zu verlängern, wenn der Vertrag nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird; maximal 3 Jahre möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abtransport und thermische Verwertung von Klärschlamm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73527
Land: Deutschland
Transport des Klärschlammes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Unterlagen sind elektronisch in Textform einzureichen.
2) Fragen zur Bewerbung sind in Textform ausschließlich über die Vergabe-Plattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de