Beschaffung eines Rüstwagens und Beladung für die Feuerwehr Bruchsal
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Rüstwagens und Beladung für die Feuerwehr Bruchsal
Lieferung eines Rüstwagens und Beladung für die Feuerwehr Bruchsal:
— Los 1: Lieferung eines Rüstwagens,
— Los 2: Lieferung der Beladung für den Rüstwagen.
Lieferung eines Rüstwagens
Lieferung der Beladung für den Rüstwagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entsprechend Komm EU (L) BB: Nachweis Eintragung in eine Berufs- und Handelsregister
Abschnitt IV: Verfahren
Abgabe der Angebote elektronisch über die Vergabeplattform!
Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWG nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWG unzulässig, wenn:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.