Vierrad-Elektro-Gabelstapler mit Ladestation
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vierrad-Elektro-Gabelstapler mit Ladestation
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt, zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt, für ihre Betriebswerkstatt in 72501 Gammertingen, die Beschaffung eines Vierrad-Elektro-Gabelstaplers mit Ladestation.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn Bahnbetriebswerkstatt Gammertingen
Friedhofstraße 9/1
72501 Gammertingen.
Benötigt wird ein Vierrad-Elektro-Gabelstapler (neu oder gebraucht) mit maximal 2 000 Betriebsstunden und einer dazugehörigen Ladestation. Die verbaute Batterie muss, auch bei einem gebrauchten Stapler, fabrikneu sein.
Der Stapler muss bei Auslieferung den Anforderungen des Lastenheftes (Teil C, Anlage 1), den Vorschriften der EU und ECE, den Vorschriften der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG (CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der dazugehörigen Konformitätserklärung), den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung in den jeweils neuesten Fassungen entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Historie inklusive Unternehmensprofil im Hinblick auf die Lieferung von Vierrad-Elektro-Gabelstapler mit Ladestation (maximal 5 Seiten);
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
3. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil A, Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers).
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) in deutscher Sprache (gegebenenfalls Original und beglaubigte Übersetzung);
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019);
3. Angaben zum Umsatz des Unternehmens mit der Lieferung von Vierrad-Elektro-Gabelstapler mit Ladestation in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019). Die Umsätze sind pro Geschäftsjahr anzugeben.
1. Referenzen über vergleichbare Lieferaufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ein Lieferauftrag ist vergleichbar, wenn er die Lieferung von Vierrad-Elektro-Gabelstapler mit Ladestation betrifft;
2. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement mit Beschreibung der Maßnahmen und Prozess zur Sicherstellung der Qualität. Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 9001 oder gleichwertig) sind vorzulegen;
3. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter während der Auftragsausführung anwendet. Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 14001 oder gleichwertig) sind vorzulegen;
4. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall einer Ersatzteilversorgung über mindestens 15 Jahre und die Versorgung mit Ersatzteilen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleisten, innerhalb von 24 Stunden innerhalb Baden-Württemberg sichergestellt wird.
Gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluß des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinn des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.